St. Vincent und die Grenadinen: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visa
Achtung: Bei der Einreise muss von Grenzbeamten ein Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tage (sofern nicht anders angegeben). Die Aufenthaltsdauer wird bei der Ankunft von der Einwanderungsbehörde festgelegt:
(a) Deutschland, Österreich, die Schweiz und andere EU-Länder.
(b) Schweiz;
(c) Türkei (bis zu 30 Tage Aufenthalt).
Antragstellung an
Visumpflichtige Antragsteller müssen den Visumantrag an das Ministry of National Security in Saint Vincent and the Grenadines richten.
Antragsunterlagen
(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung in St. Vincent und den Grenadinen, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft in St. Vincent und den Grenadinen zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Überweisungsbeleg der Visumgebühr.
(i) Arbeitgebernachweis.
(j) polizeiliches Führungszeugnis.
Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen vom Department of Tourism, den zuständigen Konsulaten, der High Commission in London (s. Kontaktadressen) oder vom Prime Minister's Office in Kingstown.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Generalkonsulat von St. Vincent und den Grenadinen
Konsulat in Basel.
Telefon: +41 (0)22 707 63 00.
Adresse: 8 Avenue de Frontenex, 1207 Genf
Geschäftszeiten:
Publikumsverkehr nach Vereinbarung.
Honorarkonsulat von St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: +43 (0)1 533 04 15 99.
Website: http://www.svgconsulate.at
Adresse: Börsegasse 11/65, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
High Commission for St. Vincent & the Grenadines
(Auch für Deutschland und Österreich zuständig.)
Telefon: +44 (0)20 74 60 12 56. Konsularabt. +44 (0)20 74 60 25 88.
Website: http://www.svghighcom.co.uk
Adresse: 10 Kensington Court, W8 5DL London W8 5DL
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Do 11.00-12.00 Uhr und 15.00-16.00 Uhr (telefonische Vereinbarung mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin).