St. Maarten: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visa
Kosten
Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 35 €.
Visaarten und kosten
Gültigkeit
Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage.
Transit
Ansonsten visapflichtige Reisende, die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen sind und die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Ein visumfreier Flughafentransit ist auf St. Maarten nur am selben Kalendertag möglich.
Antragstellung an
Antragsunterlagen
Bearbeitungsdauer
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
Ausreichende Geldmittel
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (150 - 200 US$ pro Tag je nach Art der Unterkunft (privat oder Hotel)).
Aufenthaltsverlängerung
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in St. Maarten niederlassen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in St. Maarten hat. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Der niederländische Südteil der Insel St. Martin/St. Maarten und der französische Nordteil der Insel St. Martin/St. Maarten unterhalten keine eigenen Auslandsvertretungen. Zuständig sind die Botschaften der Niederlande bzw. Frankreichs.