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St. Lucia: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss für die Dauer des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Besteht Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (bzw. wird die erlaubte maximale Aufenthaltsdauer bei der Einreise festgelegt) innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (Achtung: Irland für bis zu 42 Tage visumfrei),

(b) Schweiz und

(c) Türkei (bis zu 42 Tage visumfrei).

Visa Note

Bei Einreise mit dem Flugzeug wird dringend empfohlen, das Online-Einreiseformular max. drei Tage vor der Ankunft auszufüllen.

Kosten

Touristenvisum: 35 £; 

 

Visaarten und kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Unterschiedliche; Verlängerung vor Ort möglich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag in ein Drittland weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei der High Commission von St. Lucia in London oder bei den britischen Botschaft in Wien oder bei den "Visa Application Centres" in Genf oder in Zürich, die Vertragspartner der zuständigen diplomatischen Vertretungen in Genf und in Zürich sind.

Antragsunterlagen

(a) Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Visum hinaus gültig ist.
(d) Rück-/Weiterreiseticket.
(e) Nachweis des Reiseverlaufs (z.B. Buchungsbestätigung des Reisebüros).
(f) Unterkunftsnachweis.
(g) Einladung bei privater Unterkunft bei Freunden/ Verwandten.
(h) Studenten: Studienbescheinigung/Registrierung.
(i) Ausreichende Geldmittel.
(j) Ggf. Arbeitsbescheinigung.

(k) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Alle weiteren Unterlagen sind telefonisch bei der High Commission von St. Lucia zu erfragen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Konsulat; die Anträge werden vom Außenministerium in Castries bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers, i. Allg. jedoch 3-5 Werktage bei persönlicher Beantragung und 5-7 Werktage bei postalischer Beantragung. Man sollte mind. 4 Wochen vor Abreise das Honorarkonsulat bzw. die High Commission kontaktieren.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). (Achtung: Bei An- und Abreise über die USA berechtigt nur der eigene Reisepass mit ESTA-Genehmigung zur visumfreien Durchreise.)

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen im Reiseverkehr nicht nach St. Lucia verbracht werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

High Commission of Saint Lucia

Mit Visumerteilung.

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)


Telefon: +44 (20) 73 70 71 23.
Adresse: 1 Collingham Gardens, SW5 OHW London
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.30-17.30 und Fr 09.30-17.00 Uhr.

Honorarkonsul von St. Lucia

St. Lucia unterhält keine Vertretungen in Österreich und der Schweiz, zuständig sind die britischen Vertretungen (siehe Großbritannien).


Telefon: +49 (6172) 30 23 24.
Website: http://www.govt.lc
Adresse: Weidebornweg 21, 61348 Bad Homburg
Geschäftszeiten:

Di und Do 09.00-12.00 Uhr.

UK Visa Application Centre TLScontact


Website: http://uk.tlscontact.com/ch/gen/index.php
Adresse: Rue Sigismond-Thalberg 2, 1201 Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.00-16.30 Uhr. 

UK Visa Application Centre TLScontact


Website: http://uk.tlscontact.com/ch/zrh/index.php
Adresse: Löwenstrasse 2, 8001 Zürich
Geschäftszeiten:

Di-Do 08.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.