St. Eustatius: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisepass- und Visa Hinweise
St. Eustatius gehört zu den ehemaligen Niederländischen Antillen, die am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Es ist nun wie Bonaire und Saba eine besondere Gemeinde im Königreich der Niederlande.
Visa
Kosten
Karibisches Visum: 80 €.
Visaarten und kosten
Gültigkeit
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende (auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen), die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Bei Visumpflicht sollte der Antrag mindestens 1 Monat vor der Abreise bei einem der für St. Eustatius zuständigen Botschaften der Niederlande (S. Kontaktadressen) gestellt werden.
Antragsunterlagen
Bearbeitungsdauer
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
Ausreichende Geldmittel
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen. Empfehlung: Ca. 150 US$ pro Tag für Hotelgäste und ca. 100 US$ pro Tag für ausländische Gäste, die privat unterkommen.
Aufenthaltsverlängerung
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Eustatius, Oranjestad. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung auf den ehemaligen Niederländischen Antillen niederlassen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
St. Eustatius unterhält keine eigenen Auslandsvertretungen. Die Interessensvertretung erfolgt durch die Botschaften der Niederlande (Kontaktadressen s. Niederlande).