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St. Eustatius: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja 1
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Reisepass- und Visa Hinweise

St. Eustatius gehört zu den ehemaligen Niederländischen Antillen, die am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Es ist nun wie Bonaire und Saba eine besondere Gemeinde im Königreich der Niederlande

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt:

 



(a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen (Ausnahme: Niederländer max. 180 aufeinanderfolgende Tage in einem Zeitraum von 365 Tagen).

 

(b) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, mit einem Visum oder Aufenthaltstitel für Großbritannien oder Irland (Rep.) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen.


Kosten

Karibisches Visum: 80 €.

Visaarten und kosten

Es gibt ein gemeinsames Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba):

 

- Visum für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: 30 Tage in Aruba, 21 Tage in Curaçao, 21 Tage in Bonaire und 18 Tage in Sint Maarten.)

- Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen.

Gültigkeit

Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage. 

 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende (auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen), die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Bei Visumpflicht sollte der Antrag mindestens 1 Monat vor der Abreise bei einem der für St. Eustatius zuständigen Botschaften der Niederlande (S. Kontaktadressen) gestellt werden.

Antragsunterlagen

(a) ein ausgefülltes Antragsformular.

(b) ein aktuelles farbiges Passbild (3,5 x 4,5 cm).

(c) Nachweis über ein gebuchtes Flug- und Rückreiseticket.

(d) Unterkunftsnachweis.

(e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist und mindestens noch zwei freie Seiten enthält, plus Kopie der relevanten Seiten.

(f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.

(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel (ca. 150 - 200 US$), um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können.

(h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien oder Irland (Rep.).

(i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.

(j) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern sowie die Pässe beider Elternteile. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten. 

(k) Erklärung über den Zweck der Reise.

Bearbeitungsdauer

Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.

Ausreichende Geldmittel

Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen. Empfehlung: Ca. 150 US$ pro Tag für Hotelgäste und ca. 100 US$ pro Tag für ausländische Gäste, die privat unterkommen.

Aufenthaltsverlängerung

Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Eustatius, Oranjestad. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung auf den ehemaligen Niederländischen Antillen niederlassen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Anmerkung

St. Eustatius unterhält keine eigenen Auslandsvertretungen. Die Interessensvertretung erfolgt durch die Botschaften der Niederlande (Kontaktadressen s. Niederlande).