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Zypern: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Österreich Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein
Deutschland Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Türkei Ja Ja Ja/1

Reisepässe

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

 

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zum Reisepass

EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Limnitis bei Kato Pygros, Agios Dometios in Nikosia, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos, Zodhia bei Astromeritis.

Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist, liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben.

Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder und Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für Zypern, wenn sie Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Staat sind oder Inhaber eines gültigen Schengen-Visums (Typ: Doppel- oder Mehrfachvisum) sind.

Kosten

Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz 

Kurzzeitvisum (Kategorie C): 20 €

Transitvisum: 15 €

Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €

 


Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.

Visaarten und kosten

U.a. Einfach-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung.

Transitvisum: max. 5 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.

Transit

[1] Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum für Zypern, wenn sie Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat oder für einen Staat der Europäischen Freihandelsassoziation oder für Andorra, Monaco, Kanada, Japan, San Marino oder für die Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Antragstellung an

Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft. Postalisch nur für Antragsteller, die mehr als 300 km von einem Konsulat entfernt wohnen. Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel und/oder Arbeitsbescheinigung.
(e) Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
(f) Gebühr in bar.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die am Tag der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
(h) Hotelreservierung oder im Falle privater Unterkunft ausgefülltes Formular Assumption of Responsibility Form (falls der Gastgeber nicht Zypriote ist, Kopie seiner "ARC" beifügen.

(i) alleinreisende Minderjährige: Von den Eltern / Sorgebrechtigten unterschriebene Erlaubnis, ein Visum zu beantragen.
(j) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsgrund.

Mögliche weitere Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Antragstellung: am selben Tag.
Postalische Antragstellung: ca. 1 Woche.
4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.

Einreisedokumente

Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Zypern aufhalten wollen, müssen vor Ablauf von vier Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizei ein „Alien Registration Certificate“ und nach 5 Jahren Aufenthalt eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Ministry of the Interior, Civil Registration & Migration Department, Nicosia) beantragen.

Dies ist auch für längere Aufenthalte in Nordzypern erforderlich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Ist der / die Minderjährige in Begleitung von mindestens einem Elternteil / Sorgeberechtigten, so muss keine Reiseerlaubnis des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten vorgelegt werden.  Allein reisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden.

Einreisebeschränkungen

Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Haustieren unter 3 Monaten ist verboten.

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: 24 30 42 75), in Limassol (Tel: 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden. Weitere Informationen sind vom zypriotischen Veterinäramt erhältlich.

 


Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Die Einfuhr der Hunderassen American Pitbull, American Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Tosa Inu, Dogo argentino und Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro und Brazilian Mastiff ist verboten.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Zypern

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Konsulate in Genf und Zürich.


Telefon: +39 (6) 808 83 65.
Website: http://www.mfa.gov.cy/mfa/embassies/embassy_rome.nsf/DMLindex_en/DMLindex_en?OpenDocument
Adresse: Via Ludovisi 35, 00187 Rome

Botschaft der Republik Zypern


Telefon: +43 (1) 513 06 30.
Website: http://www.mfa.gov.cy/mfa/Embassies/Embassy_Vienna/vienna.nsf/page01_de/page01_de?OpenDocument
Adresse: Neulinggasse 37/4/MZ, 1030 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Botschaft der Republik Zypern

Generalkonsulat in Hamburg. Honorargeneralkonsulat in Frankfurt/M. und Honorarkonsulat in München.


Telefon: +49 (30) 308 68 30.
Website: http://www.mfa.gov.cy/mfa/Embassies/embassy_berlin.nsf/index_de/index_de?OpenDocument
Adresse: Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Es wird dringend empfohlen, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren.

Konsulat der Republik Zypern

Konsulat in Zürich. 


Telefon: +41 (22) 329 78 22.
Adresse: Rue Goetz-Monin 17, 1205 Genève