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Türkei: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Nein Ja Nein
Türkei - - -
Andere EU-Länder 1 Ja 2
Schweiz Nein Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein

Reisepässe

Laut Artikel 7.1b des “Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz”, Nr. 6458, müssen Reisepässe mindestens 60 Tage über das Ablaufdatum des Visums bzw. des e-Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis und über den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein Beispiel: Bei einem Aufenthalt von 90 Tagen mit einem Visum müssen die 60 Tage addiert werden, die der Reisepass bei der Ausreise noch gültig sein muss. Das sind insgesamt 150 Tage bzw. 5 Monate. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist. Von dem oben genannten Gesetz ausgenommen sind Staatsbürger, die in die Türkei mit ihrem Personalausweis reisen dürfen (zum Beispiel deutsche und Schweizer Touristen und Geschäftsreisende). Reisende, die ein e-Visum beantragen möchten, müssen einen Reisepass haben, der bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig ist. Der Reisepass sollte zudem mindestens eine freie Seite aufweisen.

Deutsche Reisepässe dürfen theoretisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise in die Türkei genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen. Auch kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten zu Problemen kommen. Deutsche müssen in der Praxis bei der Einreise in die Türkei über einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis sowie bei der Ein- bzw. Ausreise nach Deutschland über einen gültigen Reisepass/ Personalausweis verfügen.

Österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. 

Schweizer Reisepässe dürfen theoretisch bei der Einreise innerhalb von 5 Jahren abgelaufen sein. Hinweis: Von einer Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass/Identitätskarte wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen.

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit und Schweizer Ausweisdokumente innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise genutzt werden. In der Praxis werden allerdings Ausweisdokumente, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, dringend empfohlen und von den meisten Fluggesellschaften verlangt:

[1] Deutschland, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Malta, Polen, Portugal, Spanien,  Ungarn und die Türkische Republik von Nordzypern.

Hinweis für deutsche Reisende:

Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
 

Hinweis zum Reisepass

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Reisepass- und Visa Hinweise

Die früher teilweise angewandte Praxis von Reisenden, nach Ablauf der visumfreien Periode die Türkei für einen Tag zu verlassen, um danach erneut visumfrei einzureisen, wird von den türkischen Behörden seit Anfang 2012 unterbunden. Für längere Aufenthalte ist deshalb unbedingt vor Abreise ein dementsprechendes Visum einzuholen.
 

Wer für die Besteigung des Berges Ararat ein Visum erhalten hat, benötigt für einen eventuellen weiteren Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die sofort nach der Bergbesteigung bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) beantragt werden muss.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

[2] Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der Griechisch-Zypriotischen Verwaltung).

 

Visum

Visumpflichtige Reisende müssen vor der Abreise ein (e-)Visum beantragen.


E-Visum (Online-Visum) für touristische und Geschäftszwecke

Berechtigte visumpflichtige Staatsbürger können vor der Abreise ein Online-Visum auf der Homepage der türkischen Regierung für touristische und geschäftliche  Aufenthalte (nicht für technische Einsätze) von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beantragen (sofern keine andere max. Aufenthaltsdauer angegeben ist). (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden).

 

Einreise mit einem Boot

Visumpflichtige Reisende, die mit einem Boot einreisen, sollten vor der Reise ein Visum bei der zuständigen türkischen diplomatischen Vertretung beantragen.

Touristen, die mit einem Kreuzfahrtschiff in die Türkei einreisen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden von der Visumpflicht befreit.


 

Visa Note

Reisende sollten stets ihren Reisepass bei sich haben, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

Kosten

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und kosten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.

Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

I. Allg. persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft bzw. zunächst online. Die Bearbeitungszeit für das e-Visum kann bis zu 48 Stunden dauern.

Ob auch eine postalische Antragstellung möglich ist, ist im Einzelfall zu erfragen. Für visumpflichtige Nationalitäten, die nicht zu touristischen und nicht zu geschäftlichen Zwecken einreisen, sondern zu Arbeitszwecken oder zum Studieren, ist eine e-Visa-Registrierung nicht möglich. Diese Reisende müssen vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragen und dafür vorher online einen Termin beantragen.

Antragsunterlagen

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist (kann je nach Reisezweck und Nationalität variieren).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets.

Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

E-Visum

(a) Kreditkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay),

(b) Flugreservierung,

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
 

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara. 

e-Visum: Bis zu 48 Stunden.

Einreisedokumente

Staatsbürger bestimmter Nationalitäten (jedoch nicht EU-Bürger und Schweizer) müssen unterschiedlich hohe Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).

Hinweise zu Reisen mit Kindern

Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine besonderen Vorschriften.

Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.

 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Türkischen Republik

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bregenz, Wien und Salzburg. Honorarkonsulat in Leonding.


Telefon: +43 (1) 505 73 38. +49 30 80 70 90 (Konsularabteilung)
Website: http://viyana.be.mfa.gov.tr
Adresse: Prinz-Eugen-Straße 40, 1040 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-18.30.

Elektronisches Visa Antragssystem (EVA)


Telefon: +49 (30) 30 80 70 90 (Call Center Deutschland), +43 (720) 11 58 90 (Call Center Österreich), +90 (312) 292 29 29 (Call Center für die Schweiz).
Website: http://www.evisa.gov.tr/de

Botschaft der Türkischen Republik

Generalkonsulate in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln-Hürth, Karlsruhe, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart. Honorarkonsule in Aachen, Bremen und Regensburg.


Telefon: +49 (30) 27 58 50. +49 (30) 30 80 70 90 (Konsularabteilung)
Website: http://berlin.be.mfa.gov.tr
Adresse: Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.45-12.45 und 13.45-17.45 Uhr.

Botschaft der Türkischen Republik

Generalkonsulate in Genf und Zürich.


Telefon: +41 (31) 359 70 70. +90 312 292 29 29 (Konsularabteilung)
Website: http://bern.be.mfa.gov.tr
Adresse: Lombachweg 33, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.