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Russische Föderation: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Rubel = 100 Kopeken. Währungskürzel: Rbl, RUB (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 10 und 5 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen von 10, 5, 2 und 1 Rbl sowie Kopeken im Nennwert von 50, 10, 5 und 1. 

Kopeken in den Nennwerten 1 und 5 werden nicht mehr hergestellt, Preise werden auf 10 und 50 Kopeken gerundet.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden in der Russischen Föderation nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Do 09.30-17.00 Uhr, Fr 09.30-16.00 Uhr (Variationen sind möglich).

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
 
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, die Ausfuhr von Fremdwährung in bar ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ begrenzt. Die Ausfuhr ab einem Gegenwert von 10.000 US$ ist strafbar.

Es empfiehlt sich in jedem Falle, die aktuellen Devisenbestimmungen bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Geldwechsel

Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden (kleine Stückelungen). Jeder Geldwechsel, es gibt tägliche Schwankungen, muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist in internationalen Hotels, Wechselstuben und den Flughäfen möglich. Geldanweisungen über Western Union sind ebenfalls möglich.

Russische Föderation Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können von Flugreisenden zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 € (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 500 € (bei Einreise über Land oder Wasser) und bis zu 50 kg (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 25 kg (bei Einreise über Land oder Wasser) Gesamtgewicht.

Folgende Artikel können von Reisenden mit der Bahn/ dem Auto oder dem Schiff zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht.

Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Photographien und gedruckte Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Fleisch und Fleischprodukte, mehr als 250 g Kaviar vom Stör in Dosen oder daraus hergestellte Produkte, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft (s. Kontaktadressen).