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Malaysia: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate bei der Einsreise gültig sein, über leere Seiten verfügen und unbeschädigt sein.

Hinweis zum Reisepass

Von allen Reisenden über 12 Jahren werden bei der Einreise Fingerabdrücke genommen.

Hinweis: Einreisende nach Malaysia müssen in der Regel mindestens 72 Stunden vor der Einreise eine Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ausfüllen. U.a. Staatsangehörige von Deutschland haben die Möglichkeit, bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur für die Nutzung der E-Gates/Autogates zu registrieren und dadurch lange Warteschlangen an der Passkontrolle zu umgehen. 

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Für die Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo separates Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Reisende, die ein Arbeitsverhältnis planen, benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten und kosten

Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

Gültigkeit

Die Aufenthaltsdauer wird von den Behörden bestimmt und im Besucherpass (Visit Pass) eingetragen. Verlängerungen sind möglich.

Transit

Visumfrei nur für Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur (KUL) ankommen und wieder abfliegen, nicht zwischen dem Hauptabfertigungsgebäude und Low-Cost-Carrier-Terminal wechseln und die über ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket sowie über ihren gültigen nationalen Reisepass verfügen.

Antragstellung an

Zuständige konsularische Vertretung. In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

Antragsunterlagen

(a) 1-2 Antragsformulare (kann auf www.imi.gov.my heruntergeladen werden).
(b) 1-2 aktuelle Passfotos in Farbe (3,5 x 5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist + 2 Kopien des Reisepasses.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Verdienstbescheinigung, Kontoauszüge o. Ä.).
(f) Unterkunftsnachweis mit Adressangabe. 

(g) bestätigtes Rückflugticket.

(h) ausländische Antragsteller: Kopie des noch mindestens 6 Monate gültigen Aufenthaltstitels für das Land, in dem der Visumantrag gestellt wird.

U. U. sind weitere Unterlagen notwendig.

Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizulegen

Bearbeitungsdauer

Je nach Nationalität verschieden.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

Einreisedokumente

(a) Nachweis über die gebuchte Unterkunft.

(b) bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket.

(c) Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen und über ein Jahr alt sind.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.

Einreisebeschränkungen

Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert.

Des Weiteren sollten Reisende auf ein gepflegtes Äußeres achten, da die malaysischen Behörden u. U. sonst die Einreise verweigern können.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das maximal 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf und das bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt.

Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Wisma Tani, Blok Podium, Lot 4G1, Presint 4, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan, 62630 Putrajaya, Tel: (603) 88 70 20 00) beantragt werden.

Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Tiere aus Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland (Rep.)). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Generalkonsulat von Malaysia

Konsulate in Basel und Zürich.


Telefon: +41 (0)22 710 75 00.
Adresse: International Cointrin Centre, Route de Pré-Bois 20, C.P. 1834, 1215 Genève 15 Aéroport

Botschaft von Malaysia


Telefon: +41 (0)31 350 47 00.
Website: https://www.kln.gov.my/web/che_berne
Adresse: Jungfraustrasse 1, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00.

Botschaft von Malaysia


Telefon: +43 (0)1 505 10 42.
Website: https://www.kln.gov.my/web/aut_vienna
Adresse: Floridsdorfer Hauptstraße 1-7, Florido Tower, 24. Stock, 1210 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft von Malaysia

Generalkonsulat in Frankfurt/M. Honorargeneralkonsulate in Böblingen bei Stuttgart und Hamburg.


Telefon: +49 (0)30 885 74 90.
Website: https://www.kln.gov.my/web/deu_berlin
Adresse: Klingelhöferstraße 6, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.