Indonesien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einsreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisepass- und Visa Hinweise
Die normalerweise im Flugticket enthaltene Flughafensteuer für internationale Flüge liegt zwischen 50.000 Rp (Tanjung Pinang) und 200.000 Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).
Visa
Allgemein erforderlich. Visafrei ist die Einreise ausschließlich für touristische Aufenthalte bzw. für private und offizielle Besuche, für kulturelle und soziale Zwecke und für die Teilnahme an Seminaren und internationalen Ausstellungen von max. 30 Tagen u.a. für die folgenden Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn die Einreise über einen der Flughäfen oder über die Fährhäfen und Grenzstellen, die auf der Website des Ministeriums für Immigration gelistet sind.
[1] (a) Deutschland, Österreich, die Schweiz, sowie alle anderen EU-Länder,
(b) Türkei.
Visum bei der Einreise
Staatsangehörige u.a. folgender Länder erhalten ausschließlich für touristische Aufenthalte (keine Arbeitsaufnahme, keine geschäftlichen Aufenthalte, nicht für Journalisten, Techniker und Monteure) von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise (einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich):
u.a. die unter [1] genannten Länder.
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine freie Seite,
(a) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(b) gültige Kreditkarte (empfohlen), oder einen Nachweis über mind. 1000 US$ (z.B. Reiseschecks),
(c) Geschäftsreisen: Einladungsschreiben der indonesischen Firma und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Kostenübernahme-Bestätigung,
(d) der Reisende kommt an einem internationalen Flughafen an, an dem Visa bei der Einreise ausgestellt werden (die aktuelle Liste dieser Flughäfen ist bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erfragen)
(e) Bezahlung der Visagebühr in bar.
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 30 US$ bei den indonesischen Einwanderungsbehörden mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30 Aufenthaltstage möglich.
Wer nicht über die o. g. Grenzübergangsstellen oder für andere als die oben genannten Zwecke einreist, benötigt ein vorab besorgtes Visum.
Achtung: Arbeitserlaubnispflichtig ist u.a. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle, etc. Vor einer Geschäftsreise sollte man sich unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen, um die aktuellen arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erfragen.
Visum vor der Einreise
Soll der Aufenthalt länger als 60 Tage dauern und / oder beruflichen Zwecken dienen, muss ein Visum vor der Einreise beantragt werden.
Kosten
Visum bei der Einreise: 35 US$ in bar vor Ort (Verlängerung um 30 Tage: 30 US$; Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Ablauf des Visums möglich). Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Wechselgeldes in Rupiah. Es wird empfohlen, die Visumgebühr passend in US$ zu bezahlen.
Visumgebühren der Botschaften je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich:
in Deutschland und in Österreich:
Visum für einen kurzen Besuch (touristischer oder geschäftlicher Aufenthalt):
50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig);
Visum für einen temporären Aufenthalt:
115 € (mehrmalige Einreise für jeweils bis zu 60 Tage, bis zu 1 Jahr gültig).
Transitvisum: 20 €.
in der Schweiz:
Visum für einen kurzen Besuch (touristischer und geschäftlicher Aufenthalt):
50 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig).
Visum für einen temporären Aufenthalt:
110 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 60 Tage, 5 Jahre gültig).
Visaarten und kosten
Dienst-Visum (staatlich Entsandte (kein diplomatischer Dienst)), Visum für einen kurzen Besuch (Touristen, Besuch der Familie, Geschäftsreise etc.), Visum für einen temporären Aufenthalt (Studienaufenthalt, Besuch der Familie, Teilnahme an Konferenzen etc.), Diplomatenvisum.
Eine Arbeitserlaubnis (ein Visum reicht nicht aus) für die folgenden Tätigkeiten: Das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m.
Gültigkeit
Touristen-/Geschäftsvisa bei der Einreise: 30 Tage (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich).
Visum bei der Botschaft:
Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Visumerteilung erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer für vorab beantragte Visa ist unterschiedlich und sollte bei der konsularischen Vertretung im Einzelfall erfragt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden vom internationalen Soekarno-Hatta Flughafen bzw. innerhalb von 8 Stunden von allen anderen indonesischen Flughäfen weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Achtung: Beim Transit über Denpasar (Bali) am Flughafen Ngurah Rai müssen visumpflichtige Reisende über ein vorab besorgtes Transitvisum verfügen.
Antragstellung an
In der Regel persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder Touristenvisum direkt bei der Einreise u.a. für Türken.
Wer keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz hat und ein Visum vor der Abreise beantragen muss, muss dies in seinem Heimatland tun.
Antragsunterlagen
Visum für einen kurzen Besuch:
(a) 1 oder 2 ausgefüllte Antragsformulare, je nach Konsulat.
(b) 2 identische Passfotos in Farbe (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: mit Kopie der Passangabenseite) und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Weiter- oder Rückflugticket.
(e) Gebühr (Überweisungsbeleg oder mit EC-Karte oder Postanweisung).
(f) Angaben über geplante Reiseroute, ggf. mit Hotelbuchungsbeleg.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel, die den Aufenthalt und die Rückreise abdecken.
(h) Garantiebrief eines Sponsors/Bürgen für Studien- oder Geschäftsaufenthalte. Der Garantiebrief wird für rein touristische Aufenthalte nicht benötigt. Für den Besuch von Konferenzen wird eine Einladung des Konferenzveranstalters benötigt. Einladungen werden auch benötigt, wenn Familienangehörige oder soziale Organisationen besucht werden.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz mit Meldebestätigung.
(j) Hotelbuchung.
(k) Minderjährige bis 12 Jahre: Kopie der Geburtsurkunde.
(l) negativer COVID-Test /Gesundheitszertifikat + Bereitschaftserklärung, die örtlichen Gesundheitsprotokolle einzuhalten.
(m) gültige Auslandskrankenversicherung.
Visum für einen temporären Aufenthalt:
(a) - (e), (g), (h), (l - m) und
(n) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma im Original und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. Ausschließlich die Botschaft von Indonesien in Berlin verlangt für jeden Entsendeten ein eigenes Entsendungsschreiben. Sie akzeptiert kein Entsendungsschreiben für mehrere Arbeitnehmer der gleichen Firma.
Antragstellung in Berlin: Das Einladungsschreiben der indonesischen Firma darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
(j) Ausreichende Geldmittel (aktueller Kontoauszug)
(k) Visum zur mehrmalige Einreise: Genehmigung des indonesischen Außenministeriums.
In Berlin müssen für Geschäfts- und Arbeitsvisa die Entsendungsschreiben der deutschen Firma immer im Original vorliegen.
Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag muss der Antragstellung beigefügt werden.
Hinweis: Für EU-Mitglieder ist für die Visumbeantragung in Berlin eine Freizügigkeitserklärung notwendig, eine Meldebestätigung ist nicht mehr ausreichend.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.
Bearbeitungsdauer
In Deutschland: Berlin: mindestens 6 Tage; Frankfurt: 10 Arbeitstage; Hamburg: mind. 3 Arbeitstage. In Österreich: 2-4 Arbeitstage. In der Schweiz: 5 Arbeitstage.
3-5 Wochen, wenn Rückfrage in Indonesien erforderlich ist.
Anmeldepflicht
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Meldungen nimmt das Hotel vor. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige (Personen unter 21 Jahren) müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Passdaten der Eltern, eine Kopie des letzten Kontoauszugs der Eltern sowie weitere Dokumente mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreisebeschränkungen
Visa oder Einreisestempel des Staates Israel im Reisepass können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.
Einreise mit Haustieren
Derzeit dürfen keine Haustiere nach Indonesien verbracht werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Indonesien
Telefon: +41 (31) 352 09 83/84/85.
Website: https://kemlu.go.id/bern/lc
Adresse: Elfenauweg 51, 3006 Bern
Geschäftszeiten:
Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Indonesien
Honorarkonsulate in Klagenfurt und Linz.
Telefon: +43 (1) 47 62 30.
Website: https://kemlu.go.id/vienna/lc
Adresse: Gustav-Tschermak-Gasse 5-7, 1180 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Indonesien
Generalkonsulate in Hamburg (Tel. +49 (40) 51 20 71/73) und Frankfurt/M. (Tel. +49 (69) 247 09 80). Honorargeneralkonsulat in Stuttgart. Honorarkonsulate in Bremen, Kiel und München.
Telefon: +49 (30) 47 80 70.
Website: https://kemlu.go.id/berlin/lc
Adresse: Lehrter Straße 16-17, 10557 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.