Georgien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Ja | Nein |
Österreich | 1 | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
Türkei | 1 | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Deutsche, österreichische und türkische Staatsbürger sowie alle EU-Bürger können ausschließlich über den Luftweg auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
Hinweis zum Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt (auch bei mehrfacher Einreise) von max. 360 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Kosten
Deutschland und Österreich
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Transit-, Besucher- und Geschäftsvisum / e-Visum:
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Touristen-, Transit-, Privat- und Geschäftsvisum / e-Visum:
20 US$ + 2 % Bearbeitungsgebühr (einmalige und mehrmalige Einreise).
Visaarten und kosten
Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur ein-, zwei- und mehrmaligen Einreise.
Gültigkeit
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.
Antragstellung an
Die Staatsangehörigen zahlreicher Länder benötigen für einen Aufenthalt von 360 Tagen kein Visum. Visumpflichtige Ausländer zahlreicher Nationen sind dazu berechtigt, ein e-Visum auf http://evisa.gov.ge zu beantragen. Staatsangehörige der Länder, die visumpflichtig sind, und kein e-Visum beantragen dürfen, müssen ein Visum postalisch oder persönlich bei der zuständigen Konsularabteilung der Botschaft beantragen.
Der Visumantrag muss zunächst online www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit ausgefüllt werden. Ein Termin für die Visumbeantragung in einer diplomatischen Vertretung muss unter www.evisa.gov.ge vereinbart werden.
Antragsunterlagen
Touristenvisum /e-Visum:
(a) 1 Antragsformular, online auszufüllen auf www.geoconsul.gov.ge/en/register/visit für visumpflichtige Reisende, die kein e-Visum beantragen dürfen.
(b) 1 aktuelles Passfoto (in Farbe).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (Original des Überweisungsbelegs).
(e) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Nachweis über den Zweck der Reise.
(g) Reisekrankenversicherung.
(h) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts.
(i) Unterkunftsnachweis.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Visum mit mehrmaliger Einreise: eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.
Bearbeitungsdauer
Etwa 10 (manchmal 30) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, bis zu 30 Tage für ein mehrmaliges Visum.
e-Visum: 5 Werktage.
Anmeldepflicht
Reisende, die sich länger als 3 Monate in Georgien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Pass- und Meldebehörde registrieren lassen.
Von der Visumpflicht befreite Ausländer, die beabsichtigen, in Georgien zu arbeiten oder zu studieren bzw. deren Aufenthalte nicht ausschließlich touristischen oder Besuchszwecken dienen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen Bürgeramt beantragen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist das Kind mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern erforderlich. Hat das allein reisende Kind auch die georgische Staatsbürgerschaft, sollte es eine Einverständniserklärung für die Reise der abwesenden Eltern/Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Georgien
Telefon: +41 (0)31 351 58 61.
Website: http://switzerland.mfa.gov.ge
Adresse: Seftigenstrasse 7 , 3007 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 10.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Georgien
Telefon: +43 (0)1 403 98 48. Konsularabtlg.: +43 (0)1 710 36 11.
Website: http://www.austria.mfa.gov.ge/default.aspx?sec_id=1316&lang=2
Adresse: Rudolfsplatz 2/8, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr; Konsularabteilung: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Georgien
Generalkonsulat in Frankfurt/M., Honorarkonsulat in München.
Telefon: +49 (0)30 484 90 70. Konsularabt.: +49 (0)30 48 49 07 19.
Website: http://botschaftgeorgien.de
Adresse: Rauchstraße 11, 10787 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 09.30-13.00 Uhr.