Tschad: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geldwechsel
Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.
Tschad Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten oder 2 Stangen à 10 Packungen mit jeweils 20 Zigaretten oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak;
3 l Wein (max. 3 Flaschen);
1 l (max. 1 Flasche) mit Wein oder Spirituosen oder Rum oder Brandy;
500 g Schmuck für den persönlichen Bedarf;
Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Ausfuhverbot
Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden.
Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom tschadischen Zoll erhältlich.