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Marokko: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Österreichische Reisepässe müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch eine Mindestgültigkeit von 3 oder 6 Monaten. Deutschland verlangt bei der Einreise auch von deutschen Reisenden gültige Ausweise (Reisepass oder Personalausweis).

Hinweis zum Reisepass

Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und kosten

Einreisevisum (Langzeit- oder Kurzzeitvisum) und Transitvisum.

Gültigkeit

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (4 x 3 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepasses (muss bei Antragstellung noch mindestens 90 Tage gültig sein) und Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankauszüge der letzten 3 Monate).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

(g) Hotelreservierung.

(h) Reiseticket für Hin- und Rückreise.

(i) Reiseschutzversicherung.

(j) Beglaubigte Bestätigung der Kostenübernahme im Falle eines Familienbesuchs.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen.

(l) Im Falle öffentlicher Ausschreibungen: eine Empfehlung des aufsichtsführenden Ministeriums; 
(m) Im Falle privater Verträge: eine schriftliche Empfehlung der Berufskammern; 
(n) Im Falle der Teilnahme an Messen und Ausstellungen: eine vom Organisator der Veranstaltung ausgestellte Einladung auf den Namen des Visumantragstellers; 
(o) Eine schriftliche Einladung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens. 

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Hinweis: Die Visumgebühren, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums einzureichen.

Aufenthaltsgenehmigung

Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung zur Reise von ihren Sorgeberechtigten sowie Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreisebeschränkungen

Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 3 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.

Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft des Königreichs Marokko

Generalkonsulat in Zürich.


Telefon: +41 (0)31 351 46 30.
Adresse: Helvetiastrasse 42, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

Botschaft des Königreichs Marokko

Honorarkonsulat in Eisenstadt, Graz und Salzburg.


Telefon: +43 (0)1 586 66 51. Konsularabt. +43 (0)1 586 66 50.
Adresse: Hasenauerstraße 57, 1180 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr.

Botschaft des Königreichs Marokko

Generalkonsulate in Düsseldorf und Frankfurt/M., Honorarkonsulate in Bremen, Kassel und Tutzing.


Telefon: +49 (0)30 20 61 24 0. Konsularabtlg. +49 (0)30 20 61 24 34/35/36/38/41.
Website: http://www.botschaft-marokko.de
Adresse: Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Ramadan: Mo-Fr 10-16 Uhr;
Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr (telefonisch: 14.00-16.00 Uhr);
an marokkanischen Feiertagen geschlossen.