Ghana: Reisepass und Visum
| Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis zum Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa
Ein Visum ist erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Das Visum kann vorab online als e-Visum beantragt werden. Es ist für die Einreise an insgesamt 48 zugelassenen Grenzübergängen gültig (darunter alle internationalen Flughäfen, ausgewählte Seehäfen sowie zahlreiche Landgrenzen).
Kosten
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum (bei Beantragung über die Botschaft in Berlin):
110 € (einmalige Einreise, gültig für bis zu 60 Tage innerhalb von 3 Monaten),
180 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 3 Monaten),
260 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
360 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Transitvisum:
90 € (einmalige Einreise),
120 € (zweimalige Einreise).
Eine Expressausstellung kostet zusätzlich 50 €.
Achtung: Vor der Überweisung sollten die Gebühren bei der Botschaft hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft werden.
Online-Antrag (e-Visum):
Bei der direkten Online-Beantragung beträgt die Gebühr 260 USD (einmalige Einreise). Für die Expressbearbeitung fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum (Konsulatsweg):
100 CHF (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
180 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten);
240 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Visaarten und kosten
U.a. Touristen-, Transit- und Geschäftsvisum (für ein- oder mehrmalige Einreise).
Gültigkeit
Gültigkeitsdauer und Aufenthalt:
Visum für eine einmalige Einreise: Das Visum (bzw. das e-Visum) ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate lang für die Einreise gültig. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts wird bei der Einreise an der Grenze festgelegt und beträgt in der Regel maximal 60 Tage. Eine Verlängerung des Aufenthalts muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Ghana Immigration Service beantragt werden (s. Verlängerung des Aufenthalts).
Transitvisum: Gültig für einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten (für einmalige oder mehrmalige Durchreise).
Antragstellung an
Visumbeantragung:
1. Online-Antrag (e-Visum / empfohlener Weg):
Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können das Visum als vollständiges e-Visum online über das offizielle e-Visum-Portal von Ghana beantragen. Der gesamte Prozess (Antragstellung, Upload der Dokumente und Bezahlung) erfolgt digital. Ein Postversand des Reisepasses an die Botschaft ist beim e-Visum nicht erforderlich.
2. Beantragung über die Botschaft / Konsulat:
Alternativ kann das Visum weiterhin über die zuständigen diplomatischen Vertretungen beantragt werden. Hierbei wird das Formular online ausgefüllt und anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Reisepass, Passfotos, Zahlungsbeleg etc.) postalisch oder persönlich eingereicht:
- Deutschland: Bei der Botschaft von Ghana in Berlin.
- Schweiz: Bei der Botschaft von Ghana in Bern (ausschließlich postalisch) oder bei der Vertretung in Genf.
- Österreich: Bei der Botschaft von Ghana in Wien.
Antragsunterlagen
Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland: Upload der Dokumente auf: https://berlin.ghanagovernmentmission.com/portal/
Antragsteller mit Wohnsitz in Österreich: Upload der Dokumente auf: https://ecimsglobal.com/mission.aspx
Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz: Upload der Dokumente auf: https://ecimsglobal.com/mission.aspx
Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist (+ Kopie der Seiten des Reisepasses mit den persönlichen Daten).
(b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
(c) 4 Passfotos.
(d) 2 Kontaktadressen in Ghana (z.B. Hotel, Privatperson/Geschäftspartner) und Einladungsschreiben sowie Kopie des Reisepasses des Einladenden.
(e) Gebühr (per Überweisung an die zuständige diplomatische Vertretung oder in bar im Konsulat / Botschaft).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie des internationalen Impfpasses).
(h) Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets.
(i) Hotelbuchungsbestätigung.
(j) Einladungsschreiben einer privaten Person oder einer Institution in Ghana.
(k) Nachweis über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.
(l) Minderjährige: Reiseerlaubnis der Eltern, Kopien der Reisepässe und ggf. der Aufenthaltserlaubnis der Eltern.
Geschäftsvisum:
(a)-(k) und
(l) Einführungsschreiben des Arbeitgebers auf Englisch mit Besuchsanlass und Bestätigung der Kostenübernahme.
(m) Einladungsschreiben der Firma in Ghana.
Alle Dokumente müssen in die englische Sprache übersetzt sein.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit:
Online-Antrag (e-Visum):
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Standardverfahren in der Regel ca. 3 bis 4 Werktage (96 Stunden). Gegen eine höhere Gebühr sind auch Express-Bearbeitungen (innerhalb von 48 Stunden oder im Eilverfahren innerhalb weniger Stunden) möglich.
Beantragung über die Botschaften / Konsulate:
- Deutschland (Berlin): Ca. 10 Werktage bei Standardbearbeitung (Expressausstellung: 1 bis 3 Tage). Same-Day-Visa werden nicht mehr ausgestellt.
- Österreich (Wien): Ca. 24 Stunden bei persönlicher Beantragung und ca. 2 Wochen bei postalischer Einreichung.
- Schweiz (Bern): Mindestens 3 Werktage bei Beantragung in Bern.
Hinweis: Bei postalischer Beantragung sollte stets zusätzlich Postlaufzeit eingeplant werden.
Einreisedokumente
Erforderliche Dokumente bei der Einreise:
(a) Gültiger Reisepass (bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig).
(b) Visum bzw. ausgedruckte e-Visum-Genehmigung / ETA.
(c) Bestätigtes Hin- und Rückflugticket sowie ggf. Dokumente für die Weiterreise in Drittländer.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(e) Internationaler Impfpass mit Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung (verpflichtend für alle Reisenden ab 9 Monaten).
Aufenthaltsverlängerung
Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthalts eines der Nachbarländer zu besuchen und anschließend wiedereinzureisen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum benötigt. Dieses ist beim Hauptsitz des Ghana Immigration Service zu beantragen (nahe Ako Adjei Interchange, Stadtteil North-Ridge, Accra; Tel: +233 (0)302 22 44 45 / +233 (0)302 21 34 01; E-Mail: info@immigration.gov.gh).
Die Bearbeitungszeit für eine Verlängerung beträgt in der Regel mindestens 14 Tage. Für den Antrag werden unter anderem zwei Passfotos, ein Antragsformular sowie eine Bearbeitungsgebühr benötigt.
Achtung: Bei der Einreise an der Grenze bzw. am Flughafen wird die Aufenthaltsdauer oft zunächst auf maximal 60 Tage festgesetzt. Soll der Aufenthalt darüber hinausgehen, muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine Verlängerung vor Ort beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Regulärer (biometrischer) Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren). Vor dem 1.1.2024 ausgestellte maschinenlesbare Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin genutzt werden.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung zur Gültigkeit: Alle Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung bei Minderjährigen: Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, benötigen eine amtlich/notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe und ggf. der Aufenthaltstitel der Eltern/Sorgeberechtigten.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Ghana
(Auch für Österreich zuständig.)
Telefon: +41 (0)31 381 78 52/53/54.
Website: http://www.ghanaembassy.ch
Adresse: Belpstrasse 11, Postfach, 3001 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Ghana
Honorarkonsule in Dortmund, München-Gräfelfing, Hamburg und Hannover.
Telefon: +49 (0)30 547 14 90.
Website: http://www.ghanaemberlin.de
Adresse: Stavangerstraße 17-19, 10439 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-15.30 Uhr; Konsularabtlg.: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr (Einreichung), Mo-Do 13.30-14.30 Uhr (Abholung)
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Website: https://ghanaembassy.at/
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