Äquatorialguinea: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind lediglich Staatsbürger der USA.
Kosten
Deutsche, Österreicher:
Touristenvisum und Geschäftsvisum: 120 € (normale Bearbeitungszeit von 1 bis 5 Arbeitstagen).
Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 110 €.
Visaarten und kosten
Geschäfts- und Touristenvisum.
Gültigkeit
60 Tage ab Ausstellungsdatum, Aufenthaltsdauer max. 30 Tage. Eine Verlängerung kann in dringenden ällen u. U. vor Ort beantragt werden.
Antragstellung an
Mindestens 30 Tage vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der gültig sein muss.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) vom Polizeipräsidenten beglaubigtes Einladungsschreiben einer Privatperson oder einer Institution aus Äquatorialguinea (gilt nicht für Touristen).
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(g) polizeiliches Führungszeugnis (Original) max. drei Monate alt.
(i) Hotelreservierung.
(j) Touristen: gebuchtes Flugticket für den Hinflug und für die Weiter- oder Rückreise.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angabe des Reisezwecks und -dauer.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Bearbeitungsdauer
Mindestens 1-5 Arbeitstage zzgl. Postweg.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreisedokumente
Mindestens zwei Passfotos für Polizeizwecke.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die bei der Einreise nur von einem Elternteil / Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen die Einverständniserklärung für die Einreise des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Äquatorialguinea
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Telefon: +33 (0)1 45 61 98 20.
Adresse: 29, boulevard Courcelles, 75008 Paris
Geschäftszeiten:
Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, Do und Fr 12.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Republik Äquatorialguinea
(Auch für Österreich zuständig.)
Telefon: +49 (0)30 88 66 38 77. Konsularabt.: +49 (0)30 88 66 38 78.
Website: http://www.botschaft-aequatorialguinea.de
Adresse: Rohlfsstraße 17-19, 14195 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, Do und Fr 12.00-15.00 Uhr.