Ägypten: Reisepass und Visum
| Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1 | Ja | Ja/2 |
| Österreich | Ja | Ja | Ja/2 |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja/2 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 | Ja | Ja/2 |
| Türkei | Ja | Ja | Ja/2 |
Reisepässe
Ein Reisepass ist grundsätzlich für die Einreise erforderlich und muss ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Achtung: Für die Einreise nach Ägypten werden ausschließlich Reisepässe akzeptiert, in denen die Geschlechtsangabe mit „w" (weiblich) oder „m" (männlich) eingetragen ist.
Personalausweise/Identitätskarten
<p>Staatsbürger bestimmter Länder können für touristische Aufenthalte grundsätzlich auch mit einem Personalausweis einreisen, sofern dieser noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für diese Einreisevariante werden zudem zwei separate biometrische Passbilder benötigt. Bisher wurde hierbei eine spezielle Einreisekarte ausgestellt, die seit dem 1. Februar 2026 nach und nach an allen Grenzübergängen durch ein digitales Einreisesystem ersetzt wird.</p>
<p>Eine Einreise mit dem Personalausweis wird jedoch ausdrücklich nicht empfohlen. Aus mehreren Gründen ist die Einreise mit einem Reisepass ratsam, da der Personalausweis beispielsweise bei Behördengängen, Banküberweisungen oder anderen lokalen Stellen in Ägypten häufig nicht als Ausweisdokument anerkannt wird. Zudem gestaltet sich die Einreise mit dem Reisepass in der Praxis deutlich einfacher und schneller.</p>
<p>Die Regelung betrifft ausschließlich Staatsangehörige folgender Länder:</p>
<ul>
<li>Belgien</li>
<li>Deutschland</li>
<li>Frankreich</li>
<li>Italien</li>
<li>Portugal</li>
</ul>
<p>Achtung: Staatsangehörige aller übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen zwingend einen Reisepass.</p>
<p>Unabhängig vom gewählten Ausweisdokument bleibt die allgemeine Visumpflicht für die Einreise nach Ägypten uneingeschränkt bestehen (siehe hierzu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).</p>
Hinweis zum Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa
Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
eVisum
U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum (Achtung: Das e-Visum ist fehleranfällig bei der Eingabe, z.B. kann die Null mit dem Buchstaben O verwechselt werden. Außerdem kann es ohne Begründung abgelehnt werden) für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise gibt es nur als Touristenvisum.
Einreise über den Flughafen Kairo: Seit September 2026 wird das Visum bei der Einreise elektronisch ausgestellt. Berechtigte Reisende können es über Selbstbedienungsautomaten am Flughafen, über die offizielle Website www.visaonarrival.gov.eg oder über die mobile App beantragen. Die Bezahlung erfolgt elektronisch per Kredit- oder Debitkarte; das Visum wird als QR-Code ausgestellt.
Einreise über andere internationale Flughäfen: Berechtigte Reisende können das Visum bei der Einreise weiterhin an den dafür vorgesehenen Bankschaltern vor der Passkontrolle erwerben. Alternativ kann vor der Reise ein e-Visum online beantragt werden.
Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige) für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Kosten
Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.
Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland:
Antragstellung in Berlin, Frankfurt und Hamburg
Das Konsulat in Berlin erhebt für alle Visumanträge eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3 €.
Touristenvisum:
einmalige Einreise: 25 € in Berlin;
Geschäftsvisum:
einmalige Einreise: 59 €,
mehrmalige Einreise: 83 €.
Touristen-Visum bei der Einreise am Flughafen: 30 US$ (einfache Einreise), 65 US$ (mehrfache Einreise). Am Flughafen Kairo erfolgt die Bezahlung elektronisch per Kredit- oder Debitkarte; an anderen internationalen Flughäfen ist die Bezahlung weiterhin an den dafür vorgesehenen Bankschaltern möglich.
e-Visum: einmalige Einreise: 30 US$, mehrmalige Einreise: 65 US$
Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an.
Visaarten und kosten
Touristenvisum, Geschäftsvisum und Transitvisum für ein- oder mehrmalige Einreise.
Gültigkeit
Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise).
Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich.
Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Visum bei der Einreise oder online ein e-Visum, das mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden sollte.
Antragsunterlagen
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Einreise). Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses erforderlich. (Hinweis: Ein Personalausweis wird bei der Visumbeantragung vor der Reise nicht akzeptiert.)
(d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung.
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.
Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass (oder Personalausweis mit 2 zusätzlichen Passfotos).
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Visumgebühr; am Flughafen Kairo erfolgt die Bezahlung elektronisch per Kredit- oder Debitkarte, an anderen internationalen Flughäfen in der Regel in bar.
E-Visum
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.
(b) Visumgebühr.
(c) Reiseroute.
(d) Hotelreservierung.
(e) ggf. Einladungsschreiben.
Bearbeitungsdauer
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 3-5 Arbeitstage, in Frankfurt für Reisende mit türkischer Staatsangehörigkeit 5 Konsulararbeitstage (Expressbearbeitung: 2 Konsulararbeitstage). In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.
e-Visum: Bis zu 7 Tagen.
Aufenthaltsverlängerung
Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Bei Einreise mit Personalausweis sind zwei separate aktuelle Passfotos erforderlich. Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 21 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Telefon: +41 (31) 352 80 12/13. Konsularabteilung: +41 (31) 352 80 55.
Adresse: Elfenauweg 61, 3006 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Telefon: +43 (6) 7763474130 (nur via WhatsApp). Konsularabteilung: +43 (1) 370 81 08-60/61/62
Adresse: Hohe Warte 50-54, 1190 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13:00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr; Konsularabteilung: Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 und 14.00-15.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg.
Telefon: +49 (0)30 477 547 0
Website: http://www.egyptian-embassy.de
Adresse: Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Generalkonsulat in Frankfurt a.M. und in Hamburg.
Telefon: +49 (0)30 477 54 70.
Website: https://egyptian-embassy.de/index.php
Adresse: Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.