Zentralafrikanische Republik: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe: 

Allgemein erforderlich, muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.

Visa: 

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten: 

80 € (einmalige Einreise, bis 1 Monat);
170 € (mehrmalige Einreise, bis 3 Monate);
315 € (mehrmalige Einreise, bis 6 Monate);
530 € (mehrmalige Einreise, bis 12 Monate).
Transitvisum: 65 € (einmalige Durchreise).
Expressbearbeitung: + 10 €.

Visaarten: 

Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.

Transit: 

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an: 

Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen: 

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens drei freien Seiten.
(d) Hin- und Rückflugticket.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.

(h) Arbeitsaufenthalte: ein von den zentralafrikanischen Behörden genehmigter Arbeitsvertrag.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Werktage: 

Ca. 1 Woche, Expressbearbeitung möglich.

Anmeldepflicht: 

Soll der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern, müssen sich Reisende innerhalb von 4 Wochen bei der Polizeidienststelle anmelden.

Einreisedokumente: 

Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung.

Einreise mit Kindern: 

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Ausreisegenehmigung: 

Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufgehalten haben, benötigen eine von der Polizei ausgestellte Ausreisegenehmigung. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der visumfreien afrikanischen Länder.

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