Geld & Zollfreies Einkaufen in Tschechische Republik

Wechselkurse:

Koruna
SFr1 = Kč18.9
€1 = Kč26.16

Geld & Währung

Währungsinformationen: 

1 Koruna Ceská (Tschechische Krone) = 100 Háleru (Heller). Währungskürzel: Kc, CZK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100 und 50 Kc; Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc im Umlauf.
Anmerkung: Nach Experteneinschätzung wird die Euro-Einführung in der Tschechischen Republik nicht vor 2012/13 stattfinden.

Kreditkarten: 
American Express, Diners Club, Discover, Visa, Eurocard und MasterCard werden in Geldautomaten, größeren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks: 

Werden fast überall akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken: 

Mo-Fr 08.00-16.30/17.00 Uhr (u. U. mit Mittagspause). Einige Banken schließen freitags früher.

Devisenbestimmungen: 

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt. Es besteht jedoch Deklarationspflicht bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ab einem Betrag im Gegenwert von 15.000 €.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Geldwechsel: 

Fremdwährungen (einschl. Reiseschecks) können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, an Grenzübergängen, selten in größeren Hotels und nie in Restaurants umgetauscht werden.

Zollfreies Einkaufen in Tschechische Republik

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Tschechische Republik eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 15 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein (Personen ab 18 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier (Personen ab 18 J.);
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Einfuhrbestimmungen: 

Für Waffen wird ein Waffenbegleitschein verlangt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Banned imports: 

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export EU: 

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Bulgarien, Polen, der Slowakischen Republik, Ungarn, Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);

Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.

Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU: 

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.