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Sudan: Reisepass / Visa Beantragung
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.
Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Deutschland, Östereich
Touristenvisum: 40 € (max. 1 Monat Aufenthalt).
Transitvisum: 40 €.
Geschäftsvisum: 45 € (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt).
Schweiz
Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt).
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Derzeit mindestens 3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mind. 3 freie Seiten) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.
