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Slowakische Republik Reisehinweise und -warnungen

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 25.02.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.

Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.

Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind.

In jüngster Zeit häufen sich auf der Autobahn zwischen Brünn und Bratislava Überfälle, bei welchen der Fahrer zum Halten gebracht wird, indem die Diebe mittels Handzeichen signalisieren, mit dem Auto stimme etwas nicht. Auch auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Bratislava, aus/in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina wurden in mehreren Fällen Reisende angesprochen und auf angebliche Defekte am Fahrzeug hingewiesen, währenddessen Wertsachen aus dem Fahrzeug entwendet wurden. In anderen Fällen wurden an Tankstellen Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. In diesen Abschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.

 

Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz

Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen.

- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf.

- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen.

- Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.

Neuregelung seit 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt:

Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie

- sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und

- ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird.

Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.

Embassies and tourist offices

Bratislava Tourist Service

Ventúrska 9, Zichy Palais, SK- Bratislava

Telefon: (02) 20 70 75 01. Website: www.bratislava-info.sk
Slowakische Zentrale für Tourismus

Zimmerstraße 27, D-10969 Berlin

Telefon: (030) 25 94 26 40. Website: www.slovakiatourism.sk
Slowakische Zentrale für Tourismus

Handelskai 265, A-1020 Wien

Telefon: (01) 513 95 69. Website: www.slovakiatourism.sk
Botschaft der Slowakischen Republik

Hildebrandstraße 25, D-10785 Berlin

Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Bad Homburg, Hamburg, Hannover, Leipzig, Stuttgart und Wuppertal.

Telefon: (030) 88 92 62 01. Website: www.mzv.sk/berlin Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-11.30 Uhr.
Botschaft der Slowakischen Republik

Armbrustergasse 24, A-1190 Wien

Telefon: (01) 31 89 05 52 00. Konsularabt.: (01) 31 89 05 52 10/11. Visaabt.: (01) 31 89 05 52 14 Website: www.vienna.mfa.sk Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr (tel. Auskünfte). Konsular-/Visaabt.: Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr.
Botschaft der Slowakischen Republik

Thunstrasse 63, CH-3074 Muri bei Bern

Telefon: (031) 356 39 30. Konsularabt.: (031) 356 39 36/37. Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi und Fr 10.00-12.00 Uhr.