Sambia: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe: 

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa: 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

[1] Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
 

 

Visum bei der Einreise

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Visum bei der Einreise zu erhalten, dennoch wird davon abgeraten. Bestätigte Rück- oder Weiterreisetickets und ein noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass sind vorzulegen. Einige Fluggesellschaften bestehen jedoch auf einem vorab besorgten Visum.

Kosten: 

Visum direkt bei der Einreise:
50 US$ (einmalige Einreise), 80 US$ (zweimalige Einreise), 160 US$ (mehrmalige Einreise). Einige Fluggesellschaften bestehen bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Tagesvisum (Day Tripper Visa): 20 US$.
Transitvisum: 50 US$.

Achtung: Ein Visum für eine mehrmalige Einreise ist nicht am Flughafen bei der Einreise erhältlich. Ein Visum für eine mehrfache Einreise kann aber bei dem örtlichen Büro der Einwanderungsbehörden beantragt werden.

Die Kosten müssen für das Visum, wenn es direkt bei der Einreise beantragt wird, in bar und in US$ beglichen werden.

Deutschland, Österreich
Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft:
40 € (Einfachvisum, 3 Monate);
70 € (Zweifachvisum, 6 Monate);

Schweiz
Touristenvisum und Geschäftsvisum
40 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);
65 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate).

Visaarten: 

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.

Gültigkeit: 

Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate. Die Aufenthaltsdauer wird von den Einwanderungsbehörden an der Grenze festgelegt (i. d. R. 30 Tage).
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.

Transit: 

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Achtung:
Diese Regelung gilt u.a. nicht für griechische und türkische Staatsangehörige, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen.

Antragstellung an: 

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen: 

Einreisevisum:
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Firmenschreiben mit Angaben zu Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

vorübergehender Aufenthaltsort: 

Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59.

Werktage: 

Ca. 1 Woche ab Eingang der Visumgebühr.

Ausreichende Geldmittel: 

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente: 

Erforderliche Impfungen: Bei der Einreise aus Südafrika ist derzeit eine Gelbfieberimpfbescheinigung dringend empfohlen. Dies gilt auch für Transitpassagiere.

Rück- bzw. Weiterreiseticket.

Einreise mit Kindern: 

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Ausreisegenehmigung: 

Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von 25 US$ fällig, falls diese nicht schon im Flugpreis inbegriffen ist. Die Flughafengebühr für Inlandflüge beträgt 8 US$.

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