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Ruanda: Länderinfos

Überblick

Ruanda, das “Land der tausend Hügel”, ist ein Binnenstaat mit wunderschönen, verschiedenartigen Landschaften. In den Hochgebirgswäldern der vulkanischen Virunga-Berge sind die berühmten Berggorillas zu finden, am Kivu-See gibt es hübsche Strände, hervorstehende Halbinseln und eine Inselgruppe.
Viele Touristen sind überrascht, wie harmonisch die Einwohner Ruandas heute zusammenleben, nachdem der Völkermord an den Tutsi und der Liquidation der abtrünnigen Hutu erst 1994 das gesellschaftliche Gefüge des Landes zu zerstören drohte. Der Versöhnungsprozess ist kein leichter gewesen, und die „Regierung der Nationalen Einheit“ (Government of National Unity) übernahm ein Land mit tiefen Wunden.
Seine Einwohner leben heute jedoch nicht nur Seite an Seite, sie sind auch bestrebt, als ein Volk anerkannt zu werden. Ruanda ist ein Land von unvorstellbarer Schönheit, eine Schönheit, die sich über seine gewalttätige Vergangenheit hinwegsetzt. Es bleibt zu hoffen, dass sie in Zukunft von politischen Wirren verschont bleibt.

Wichtige Fakten

Fläche:

26.340 qkm.

Offizieller Name:

Republik Ruanda.

Bevölkerung:

12.952.218 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

468 pro qkm.

Hauptstadt:

Kigali.

Staatsform:

Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1962. Neue Verfassung von 2003. Nationalversammlung mit 53 Abgeordneten. Unabhängig seit 1962 (ehemaliges belgisches Treuhandgebiet).

Staatsoberhaupt:

Paul Kagame, seit 2000.

Regierungschef:

Anastase Murekezi, seit Juli 2014.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz.

Ruanda: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Wed, 21 Feb 2024 17:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 21 Feb 2024 17:10:24 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles - Sicherheitslage im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Sicherheitslage im Grenzgebiet

Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo an der Grenze zu Ruanda hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda.

Sicherheit

Terrorismus

In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt.

  • Informieren Sie sich über Ihren Reiseveranstalter und anhand der lokalen Medien über die aktuelle Situation.

  • Seien Sie angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen in Ruanda besonders wachsam.
  • Bitte beachten Sie, dass Wanderungen im Nyungwe-Forest- und/oder Volcanoes-Nationalpark nur mit staatlich registrierten Führern möglich sind.
  • Seien Sie vor allem in größeren Städten, insbesondere an öffentlichen und belebten Orten wie Märkten oder Busbahnhöfen sowie bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Beachten Sie bei Weiterreisen in die Demokratische Republik Kongo, nach Burundi oder Uganda die Reise und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) der Demokratischen Republik Kongo bzw. die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und Uganda.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist selten, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern nehmen zu. In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, bestehen Gefahren von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus oder bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.

Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.

Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzschließung

Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden am 11. Januar 2024 durch die burundische Seite bis auf Weiteres geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.

Infrastruktur/Verkehr

Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.

Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.

Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie Haftstrafen bis zu fünf Tagen.

Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Die „Concoubinage" (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.

Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.

Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Hier können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.

Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo" („mobile money") beglichen werden.

Einreise und Zoll

Bitte beachten Sie Reiseinfos – Grenzschließung.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ruandas, dem Rwanda Development Board, dem X-Account des Premier Ministers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein        
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.

Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.

East-Africa-Tourist-Visum

Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 RWF, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, sie muss aber deklariert werden.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten.  Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.

Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Ruanda aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Gelbfieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei Nichtimmunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich bei Auftreten von Fieber in dieser Zeit schnell in einer geeigneten medizinischen Institution vor mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet.

Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
  • Wir empfehlen die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen:

  • Tragen Sie körperbedeckende helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Tragen Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen in den frühen Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Etwa 3-4% der 15-49 Jährigen in Ruanda sind HIV positiv, in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Erkrankung (u.a. bakterielle Hirnhautentzündung)

Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.

  • Entsprechend der Reiseform empfehlen wir in dieser Reisezeit eine Vierfach-Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See), s. Schistosomiasis.

  • Unterlassen Sie grundsätzlich das Baden im offenen Süßwasser.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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