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Oman: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja/1 |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja/1 |
| Österreich | Ja | Ja | Ja/1 |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja/1 |
| Türkei | Ja | Ja | Ja/1 |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für einen Aufenthalt von 1 Monat für 20 Rial (ca. 40 €) erwerben:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Aktueller Hinweis: Daneben gibt es seit Februar 2012 ein Kurzzeitvisum bei der Einreise, das 10 Tage gültig ist und 5 Rial (rund 10 € bzw. 12 CHF) kostet. Kreuzfahrpassagiere erhalten ein 48-Stunden-Visum kostenlos. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.
Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Soll ein Drittland besucht werden, ist ein neues Touristenvisum an den offiziellen Grenzübergängen zu beantragen. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:
EU-Länder und Schweiz. (Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Zypern.)
Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum:
Einfachvisum: 15 € (Touristen- und Geschäftsvisum, 10 Tage gültig);
Einfachvisum: 30 € (Touristen- und Geschäftsvisum, 3 Monate gültig);
Schweiz
Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Visum bei der Einreise: Ca. 5 OR/ 10 € (10 Tage gültig) oder ca. 20 OR/ 40 € (1 Monat gültig).
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visum bei der Einreise: 10 Tage oder 1 Monat.
Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.
Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. Die Gebühr beträgt 5 Rial (ca. 9 €).
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Anträge werden nach Maskat weitergeleitet.
(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular (Internetseite: http://www.rop.gov.om/visa/english/onlineservices_VisaApplication.aspx).
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
1-2 Tage (Schengen-Länder) bzw mind. 2 Wochen (Nicht-Schengen-Länder).
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets, evl. Visa für Drittländer.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.
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Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.
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