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Niue: Länderinfos

Überblick

Niue, die angeblich größte Koralleninsel der Erde, ist ein idyllischer Rückzugsort von der modernen Welt. Seine schroffe Küste, klaren Gewässer und Korallenriffe bieten ausgezeichnete Bedingungen für verschiedene Freizeitaktivitäten wie das Angeln, Tauchen, Schnorcheln und Wale Beobachten. Papageien, Seeschwalben, Weka und andere exotische Vögel leben hier, und zwischen den Hibiskus- und Orchideenblüten tummeln sich allerlei Schmetterlingsarten.
Trotz seiner isolierten Lage kann sich Niue nicht über mangelnde Besucher beklagen. Es gibt allerdings nur eine Handvoll Hotels und so ist es nie überlaufen. Tatsächlich ist es nicht schwer sich vorzustellen, dass man die ganze Insel für sich allein hat.
Die meisten Bewohner stammen von Siedlern aus Tonga, Samoa und Fidschi ab. Die ersten Europäer kamen nach Captain Cooks Expedition von 1774 hierher. Im Jahr 1900 wurde Niue britisches Protektorat und gehörte später als Teil der Cookinseln zu Neuseeland. Seit dem 1974 unterschriebenen Assoziierungsvertrag mit Neuseeland verwaltet sich Niue selbst und ist damit der kleinste autonome Staat mit diesem Status.
 

Wichtige Fakten

Fläche:

263 qkm.

Bevölkerung:

1.626 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

5 pro qkm.

Hauptstadt:

Alofi.

Staatsform:

Assoziiertes Territorium Neuseelands seit 1974. Verfassung von 1974. Einkammerparlament (Fono Ekepule) mit 20 Mitgliedern. Niue wurde 1900 zum Britischen Protektorat erklärt und ein Jahr später zusammen mit den Cook-Inseln von Neuseeland annektiert. 1974 wurde Niue als kleinster Staat aller neuseeländischen Außengebiete mit innerer Autonomie unabhängig, bleibt aber frei mit Neuseeland assoziiert. Niuaner behalten weiterhin die neuseeländische Staatsangehörigkeit, verwalten aber die Insel selbst.

Staatsoberhaupt:

König Charles III., seit 2022, vertreten durch den High Commissioner Helen Tunnah, seit Juli 2020.

Regierungschef:

Dalton Tagelagi, seit Juni 2020.

Elektrizität:

230 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker, Adapter erforderlich.

Niue: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Wed, 27 Sep 2023 09:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Mar 2024 14:12:26 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Bis zu den Angriffen mit Schusswaffen 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, blieb Neuseeland von Terrorakten verschont.

Innenpolitische Lage

Die Lage ist insgesamt ruhig.

  • Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.

Fahrzeugaufbrüche auf unbewachten Parkplätzen in größeren Städten und Siedlungen sowie entlang von touristisch ausgebauten Routen wie z.B. der Coromandel-Halbinsel, dem Gebiet um Rotorua oder Queenstown sind keine Seltenheit.

Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten (freedom camping).

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, insbesondere in Backpacker-Unterkünften; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Auto oder im Wohnmobil zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Tropenstürme

In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.

Erdbeben und Vulkane

Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Der Ausbruch des Vulkans Whakaari auf der Insel White Island im Dezember 2019 forderte zahlreiche zum Teil schwer Verletzte und auch Todesopfer. Die Insel bleibt bis auf weiteres gesperrt.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss auch in diesen Fällen gerechnet werden.

Überschwemmungen

Starkregen und Schneeschmelzen können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie die aktuellen Informationen und Verhaltensempfehlungen des neuseeländischen Katastrophenschutzes (Civil Defence) und der Verkehrsbehörde (NZ Transport Agency).
  • Informieren Sie sich zu Verhaltensempfehlungen während möglicher Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des Joint Typhoon Warning Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Informieren Sie sich vor Ort ggf. bei Geonet und WREMOnz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es herrscht Linksverkehr. Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheidet sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.

Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig, kurvenreich und eng; vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.

Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.

Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.

Bei Wanderungen in der Wildnis drohen erhebliche Gefahren und Risiken, auch Anbieter von Touren und Extremsportarten haben nicht immer Ausrüstungen mit hohen Sicherheitsstandards.

  • Machen Sie sich vor Reiseantritt mit den Hinweisen zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland bzw. dem Merkblatt in deutscher Sprache in wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln vertraut.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Kalkulieren Sie Fahrzeiten sorgfältig und großzügig und beachten Sie hierbei die geringere Reisegeschwindigkeit auf neuseeländischen Straßen.
  • Achten Sie auf ausreichende Ruhezeiten, insbesondere nach einer langen Fluganreise.
  • Achten Sie bei Wanderungen und Extremsportarten auf adäquate Ausrüstung für alle Wetterlagen und machen Sie sich auch bei Rundflügen mit Risiken vertraut. Dazu gehört der Outdoor Safety Code der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC.
  • Vergewissern Sie sich, dass lokale Veranstalter vertrauenswürdig sind und dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
  • Erkundigen Sie sich vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site.

Führerschein

Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, müssen aber mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar.
Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend NZD.

Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.
Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Neuseeland-Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Neuseelands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Sie benötigen weiterhin eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA.

Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA

Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.

Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird bei Registrierung auch eine Tourismussteuer in Höhe von 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.

Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Visum für andere Aufenthaltszwecke

Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde.

Minderjährige

Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, müssen auch eine Einverständniserklärung zur Reise (in englischer Sprache) mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Neuseeland hat außerordentlich strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Alle Lebensmittel
  • Pflanzen und Saaten
  • Tiere und Tierprodukte
  • Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung
  • Wander- und andere Sportschuhe
  • Gartengeräte und andere Gegenstände

Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen.

Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.

Bei Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, wie zum Beispiel einer Durchsuchung des Gepäcks mit Spürhunden, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400 NZD) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.

Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.

Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700 NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.

Einfuhrverbote bzw. -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, wie auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert 10.000 NZD beträgt oder übersteigt.

Heimtiere

Die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch die Beachtung zahlreicher, detaillierter Vorschriften und (mit Ausnahme von Einfuhren aus Australien) eine mindestens zehntägige Quarantäne.
Bei Einfuhr von Zierfischen sind weitere Vorschriften zu beachten. Die Einfuhr von anderen Haustieren ist mit Ausnahmen von Kaninchen und Meerschweinchen aus Australien (und nur aus Australien) und Chinchillas aus Großbritannien (und nur aus Großbritannien) verboten. Weitere Informationen erteilt das Ministry for Primary Industries.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln).

Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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