Geld & Zollfreies Einkaufen in Neuseeland

Wechselkurse:

New Zealand Dollar
SFr1 = NZ$1.36
€1 = NZ$1.58

Geld & Währung

Währungsinformationen: 

1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.

Kreditkarten: 
American Express, Diners Club, Eurocard, MasterCard und Visa werden weitläufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks: 

Reiseschecks werden empfohlen und sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Hotels, Banken und in einigen Geschäften akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken: 

Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.

Devisenbestimmungen: 

Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.

Geldwechsel: 

Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden.

Zollfreies Einkaufen in Neuseeland

Folgende Artikel können zollfrei nach Neukaledonien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (jedoch nicht Anisette oder Absinth) und 2 Flaschen Wein oder Sekt (Personen ab 17 J.);
50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette (Personen ab 15 J.);
500 g Kaffee oder 100 g Tee;
Geschenke im Wert von bis zu 30.000 CFP-Francs (die Hälfte bei Reisenden unter 15 Jahren).

Banned imports: 

Lebensmittel, Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere.

Einfuhrbeschränkungen: 

Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden.
Achtung: Campingausrüstungen müssen deklariert werden. Bei Ankunft erfolgt eine genaue Untersuchung der Gegenstände. An Wanderschuhen darf z.B. keine Erde haften.