Malta: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Nein
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Türkei Ja Ja 1

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Personalausweise/ Identitätskarten: 

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder können mit gültigem Personalausweises/Identitätskarte für bis zu 90 Tage einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepässe: 

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Reisepass Hinweis: 

Malta ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Visa: 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkei mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco.

Kosten: 

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Visaarten: 

Einreisevisum (Kurzzeit-, Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit: 

Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage.

Transitvisum: 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

Transit: 

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an: 

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen: 

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 1 biometrisches Passbild.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visas: 

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Werktage: 

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel: 

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Einreisedokumente: 

Rück-/Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel (nicht notwendig u. a. für EU-Bürger und Schweizer.

Aufenthaltsverlängerung: 

EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Malta aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bestätigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Kindern: 

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren: 

Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Zeckenbehandlung ist seit 2012 nicht mehr erforderlich.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt. Die Tiere müssen bei der Einreise in Quarantäne.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Malta: Es muss der Nachweis einer Bandwurm-Behandlung erbracht werden.

Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. 
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt Malta Veterinary Services, The Abattoir, Albert Town, Marsa - MRS 1123. Tel: (+356) 25 90 51 00. Internet: http://vafd.gov.mt/).

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