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Jemen: Reisepass / Visa Beantragung
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Einmalige Einreise: 40 € (3 Monate gültig)
(bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren und 8 € Porto).
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige Einreise).
3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (Verlängerung ist möglich).
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühren.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
Touristenvisum zusätzlich:
(g) Genehmigung des Innenministeriums, die durch den Reiseveranstalter beantragt wird.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit allen relevanten Daten.
(i) Einladungsschreiben der jemenitischen Firma (ausgestellt vom zuständigen Ministerium).
Bei postalischer Antragstellung muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
1-2 Wochen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
