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Mexiko: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja 1
Österreich Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja 1
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Türkei Ja Ja Ja 2/3

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Hinweis zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese müssen bei der Einreise auf dem Landweg für touristische Aufenthalte online eine Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple) beantragen. Bei Einreise über den Luftweg werden Touristenkarten nicht mehr benötigt werden. Reisende, die volljährig sind, können bei der Einreise über die Flughäfen Cancun und Mexiko-Stadt die E-Gates vor Ort nutzen. Dort erhalten sie automatisch Einreisetickets, auf denen die erlaubte Aufenthaltsdauer ausgewiesen ist. Bei Einreise über andere Flughäfen bzw. bei Einreise von Minderjährigen stempeln Grenzbeamte die erlaubte Aufenthaltsdauer in den Reisepass. Ein Anspruch auf die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen besteht in keinem Fall:

[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).

[2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen.

Achtung: Inhaber von Touristenkarten müssen diese während des gesamten Aufenthalts aufbewahren, immer mitgeführen und bei der Ausreise vorgelegen.

Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE))

[3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) einreisen.

Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist.

Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración.

Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Touristenkarte: 640 MXN (schon im Flugticket enthalten), (bei Einreise auf dem Landweg: Bezahlung in bar in MXN oder über eine Bankfiliale.

 
elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE): kostenlos

 

Gültigkeit

Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.

Geschäftsreise-
und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung ein Termin vereinbart werden. Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

 

Antragsunterlagen

Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).

Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.

Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen sind von der Botschaft erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Visa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.

Ausreise aus Mexiko

Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben z.B. als Schüler oder als Studierende (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.). 


 

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Mexikanische Botschaft

Konsulate in Binningen (bei Basel), Genf, Lugano und Zürich.


Telefon: +41 (0)31 357 47 47.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php
Adresse: Weltpoststrasse 20, 3015 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Mexikanische Botschaft

Honorarkonsulat in Wattens. 


Telefon: +43 (0)1 310 73 83.
Website: http://embamex.sre.gob.mx/austria
Adresse: Renngasse 5, 1. OG, Tür 5 + 6, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-13.00 Uhr. 

Mexikanische Botschaft

Konsulat in Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Düsseldorf, Hannover und Leipzig.


Telefon: +49 (0)30 269 32 30.
Website: https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/de/
Adresse: Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.