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Ungarn: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja 2
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte nach Ungarn einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Deutsche sind bei der Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland verpflichtet, über einen mindestens gültigen Personalausweis oder Reisepass zu verfügen.

Hinweis zum Reisepass

Ungarn ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen oder ein Langzeitvisum (Kategorie D) für ein Schengen-Land haben.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und kosten

Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisa) und Transitvisa.

Gültigkeit

Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, sowie Inhaber eines Schengen-Visums benötigen kein Transitvisum.

Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigen visumpflichtige Reisende ein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Reiseveranstalter können die Visumanträge für die Teilnehmer der organisierten Reise beantragen. 

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten haben. 

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar beim ungarischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (konzuliszolgalat.kormany.hu/visa-application-forms).

(h) Ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 30 Tagen.

Ausreichende Geldmittel

Reisende außer EU-Bürger und Schweizer müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.

Anmeldepflicht

Bürger von Drittländern, die sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare und Gebührenmarken gibt es auf Postämtern und in Trafiken.

EWR-Bürger: Dauert der Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen, muss die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft angemeldet und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) beantragt werden.

Einreisedokumente

Alle Reisenden - außer EU-Bürger und Schweizer - benötigen bei der Einreise die folgenden Dokumente:

(a) Ausreichende Geldmittel  (1000 Forint pro Tag) oder eine internationale Kreditkarte oder ein Einladungsschreiben einer Privatperson oder Hotelvoucher.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig. Für eine Arbeitsaufnahme benötigen EU-Bürger und Schweizer keine Genehmigung.

Visumpflichtige Reisende können einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle des positiven Entscheids erhält der Antragsteller für die persönliche Abholung der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine nach Möglichkeit beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten /Eltern, wenn sie aus Ungarn in einen Nicht-EU-Staat oder in einen Nicht-Schengen-Staat reisen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. In öffentlichen Vekehrsmitteln haben Hunde in Ungarn Maulkorbpflicht. Auf öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hunde dürfen im Balaton und im Velence-See nicht baden. 


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Konsularabteilung der Botschaft in Bern


Telefon: +41 (31) 371 13 55/56.
Website: http://bern.mfa.gov.hu/deu
Adresse: Eigerplatz 5, 3007 Bern
Geschäftszeiten:

Di-Do 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Ungarn

Generalkonsulate in Baar und Zürich, Konsulat in Lugano.


Telefon: +41 (31) 352 85 72/73, +41 (31) 352 28 67.
Website: http://bern.mfa.gov.hu/deu
Adresse: Muristrasse 31, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.30-16.30 Uhr, Fr 08.30-14.00 Uhr.

Konsularabteilung der Botschaft in Wien


Telefon: +43 (1) 53 78 03 00.
Website: http://becs.mfa.gov.hu/deu
Adresse: Schenkenstraße 3, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Mi 08.30-12.00 Uhr, Di auch 14.00-16.00 Uhr, Do 13.00-15.00 Uhr, Fr (Freigabe der vollständigen Dokumente) 08.30-11.30 Uhr.

Botschaft der Republik Ungarn

Honorarkonsulate in Bregenz, Eugendorf/Salzburg, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Eisenstadt, Linz und Wien.


Telefon: +43 (1) 53 78 03 00.
Website: http://becs.mfa.gov.hu/deu
Adresse: Bankgasse 4-6, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr.

Konsularabteilung der Botschaft in Berlin


Telefon: +49 (30) 20 31 00.
Website: http://konzuliszolgalat.kormany.hu/en
Adresse: Wilhelmstraße 61, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Mi und Fr 09.00-12.00 Uhr, Mi auch 14.00-16.00 Uhr.

Botschaft der Republik Ungarn

Generalkonsulate in Düsseldorf, Stuttgart und München. Honorarkonsulate in Bremerhaven, Dresden, Erfurt, Essen, Fellbach, Hamburg, Nürnberg, Schwerin.


Telefon: +49 (30) 20 31 00.
Website: http://berlin.mfa.gov.hu/deu
Adresse: Unter den Linden 76, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr.