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Polen: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Zloty = 100 Groszy. Währungskürzel: Zl, PLN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zl sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Polen steht noch kein Datum fest.

Kreditkarten

Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in Hotels, Restaurants, großen Läden, Supermärkten, Reisebüros, Flugvertretungen und Tankstellen akzeptiert. Beträge sollten in Zloty bezahlt werden, da man hierbei den besseren Umtauschkurs erhält. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Am Geldautomat

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Polen zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

An Geldautomaten können pro Tag maximal 1000 - 2000 Zloty abgehoben werden.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Polen in den Großstädten, abzüglich der Gebühren, in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Auslandswährungen können problemlos an den Grenzübergängen, in Banken und Wechselstuben sowie in größeren Hotels und Reisebüros gewechselt werden. In Wechselstuben (Kantor) fallen keine Gebühren an, es wird geraten vorher den Tauschkurs zu erfragen. Um den besten Wechselkurs zu erhalten sollte man im Land und in Zloty wechseln oder abheben.

Polen Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:

Bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
Bei Einreise auf dem Landweg: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak (Personen ab 18 J.);
Neue Tabakerzeugnisse:
Bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff:
50 ml Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten;
40 g innovative Tabak-Produkte.
Bei Einreise auf dem Landweg:
10 ml Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten
8 g innovative Tabak-Produkte.
 
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 18 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier (Personen ab 18 J.).
 
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Einfuhrbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Import/Export EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Hinweise

Weitere Informationen sind vom polnischen Zoll erhältlich.