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Republik Nordmazedonien: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder 1 Ja Nein
Schweiz 1 Ja Nein
Österreich 1 Ja Nein
Deutschland 1 Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Personalausweis/Identitätskarte

[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte für Aufenthalte von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) in einem Zeitraum von 180 Tagen u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (max. 60 Tage).

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten und kosten

Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist sowie über mindestens 2 leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

(i) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts.

(j) notariell beglaubigte Bürgschaft eines nordmazedonischen Bürgers.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Bis zu 3 Wochen, wenn eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.

Anmeldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel. Bei privater Unterbringung muss sich der Reisende selbst bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wer der Meldepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine notariell amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Mazedonisch verfasst sein.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Nordmazedonien

Konsulat in Luzern.


Telefon: +41 (0)31 352 00 28/30. Konsularabteilung: +41 (0)31 352 00 02/16.
Website: https://www.mfa.gov.mk/mk
Adresse: Kirchenfeldstrasse 30, 3005 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Nordmazedonien

Honorarkonsulate in Eisenstadt, Innsbruck und St. Pölten.


Telefon: +43 (0)1 524 87 56. Konsularabteilung: +43 (0)1 524 87 57.
Website: https://www.mfa.gov.mk/mk
Adresse: Kinderspitalgasse 5/2, 1090 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-11.30. Telefonauskunft: Mo-Do 13.00-14.00 Uhr.

Botschaft der Republik Nordmazedonien

Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel. (0)228 92 36 90). Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg, Mainz und Nürnberg.


Telefon: +49 (0)30 890 69 50. Konsularabteilung: +49 (0)30 890 69 511.
Website: https://www.mfa.gov.mk/en
Adresse: Hubertusallee 5, 14193 Berlin
Geschäftszeiten:

Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.