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Nepal: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.

Kreditkarten

Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Am Geldautomat

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann man im Kathmandu-Tal an Geldautomaten Geld abgeheben. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Nepal nur selten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Nepal in Kathmandu und an den Flughäfen von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Banken

I. Allg. So-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, aber deklarationspflichtig (Belege gut aufbewahren). Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet.
Hinweis: Die Einfuhr von Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Indischen Rupien ist verboten.

Geldwechsel

Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.

Nepal Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können in den folgenden Freimengen nach Nepal zollfrei eingeführt werden:

 

200 Zigaretten und 50 Zigarren und 20 g Tabak;

1 Flasche (bis zu 1 l) Spirituosen/Wein oder 12 Dosen Bier;

Medikamente für den persönlichen Bedarf (sofern kein Einfuhrverbot besteht) bis zum Wert von 10.000 NR;

Nahrungsmittel in Dosen bis zum Wert von 5.000 NR;

frisches Obst je bis zum Wert von 2.000 NR;

15 Filme für Edelstahlkameras und 12 Filme für Filmkameras;

50g Goldschmuck und 100g Silberschmuck.

 

(a) Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. 

(b) Man darf jeweils nur eine Kamera, ein Handy, ein Fernglas, ein Teleskop, eine Videokamera, ein Tablet oder Laptop, ein Fahrrad, eine Uhr, einen Kinderwagen, ein Dreirad und eine tragbare Musikanlage zollfrei einführen. Außerdem darf man für den persönlichen Gebrauch Kleidung, Bettwäsche und Haushaltswaren zollfrei einführen. Diese Gegenstände werden oft im Visum vermerkt und müssen in jedem Fall bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.

Verbotene Importe

Drogen; Rindfleisch; Plastikwaren mit einer Stärke von weniger als 20 Mikrometer; eine bestimmte Art von Glühbirnen; Gegenstände, die gegen die gültigen nepalesischen Gesetze verstoßen. 

Einfuhrbeschränkungen

Es darf nur eine bestimmte Menge von Mohnsamen eingeführt werden. 

Ausfuhverbot

Waffen und Munition; industrielle Maschinen und Teile; Produkte aus dem Wald, Wildtiere oder deren Häute, Hörner, Felle etc.; Drogen aller Art; Bildnisse der Götter und Göttinnen Tad Patra und Bhoj Patra

Ausfuhrbestimmungen

Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.

Hinweise

Weitere Informationen sind vom nepalesischen Zoll erhältlich.