www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Afrika > Südafrika

Südafrika: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja Nein

Reisepässe

Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):

(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

 

Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.

Kosten


Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:

Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.

Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und kosten

Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe  oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum

Antragstellung an

Nur persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.

Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.

Antragsunterlagen

Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält. 
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (je nach Konsulat unterschiedlich in bar, per Überweisung oder per Verrechnungsscheck; Berlin: Überweisung spätestens 5 Werktage vor Antragstellung).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.

(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).

Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.

Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.

Ausreichende Geldmittel

Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

Einreisedokumente

Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.

 

Aufenthaltsverlängerung

Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Kinderreisepässe mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett können für die Einreise nach Südafrika nicht genutzt werden.

Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung:

Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.

Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. 

Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).

Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Südafrika

Generalkonsulat in Genf. 


Telefon: +41 (31) 350 13 13.
Website: http://www.southafrica.ch
Adresse: Alpenstrasse 29, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.00-12.30 und 13.15-17.15 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Südafrika

Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate  in Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover und Lübeck.


Telefon: +49 (30) 22 07 30.
Website: http://www.suedafrika.org
Adresse: Tiergartenstraße 18, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr und Fr 08.00-13.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Südafrika

Honorarkonsulate in Innsbruck, Linz, St. Pölten und Zell am See (Salzburg).


Telefon: +43 (1) 320 64 93. Konsularabteilung: +43 (1) 320 64 93-19/20
Website: http://www.suedafrika-botschaft.at
Adresse: Sandgasse 33, 1190 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-12.45 und 13.30-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr.