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Mauritius: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (max. 180 Tage) oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (max. 120 Tage) gegen die Vorlage von Reisepass,  Rück- oder Weiterreiseticket und Hotelreservierung sowie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel (mindestens 100 US$ pro Tag) (der Nachweis über ausreichende Geldmittel wird in der Praxis nur sehr sporadisch verlangt) für den Aufenthalt eine "Entry Permit" erhalten:

(a) EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.

Visaarten und kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise: verschieden je nach Nationalität.
Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. Verlängerung des Aufenthalts) beantragt werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise und ausreichender Geldmittel sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Dauert der Transit mehr als 24 Stunden, ist das Transitvisum vor Antritt der Reise einzuholen.

Antragstellung an

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (auf Englisch auszufüllen).
(b) 2 Passfotos.
(c) Kopie aller relevanten Seiten des Reisepasses (Foto, Nationalität, Reisepassnummer und Behörde, die den Reisepass ausgestellt hat) – nicht das Original.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungsbestätigung etc.).
(f) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) bei Besuchsreisen: Einladung der zu besuchenden Person mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Verwandtschaftsverhältnis bzw. Art der Beziehung.

(h) Nachweis ausreichender Geldmittel mit aktuellen Kontoauszügen der letzten 3 Monate (mindestens 100 US$ pro Tag).
(i) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung der Genehmigung.

(j) bei Geschäftsreisen: Brief des Unternehmens.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Gültiges Rückflugticket.
(c) Nachweis ausreichender Geldmittel (mindestens 100 US$ pro Tag).
(d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Bearbeitungsdauer

3-4 Wochen. In Genf: 5 Arbeitstage.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 100 US$ pro Tag). Der Nachweis darüber wird in der Praxis sehr sporadisch verlangt.

Einreisedokumente

Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts (mindestens 100 € pro Tag) (der Nachweis über ausreichende Geldmittel wird nur sehr sporadisch verlangt) verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungen werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12 19). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Reisepässe, die u.a. von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. Verlängerung des Aufenthalts).

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft (Ministry of Agriculture, Veterinary Services, Food Technology and Natural Resources, Port Louis) und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen bis 2 Monate.
Anmerkung: Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden. Für wirbellose Tiere besteht Einfuhrverbot.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Honorarkonsulat der Republik Mauritius


Telefon: +43 (0)664 100 63 88.
Adresse: Weinzingergasse 8/8, 1190 Wien
Geschäftszeiten:

Termine nach telefonischer Vereinbarung. 

Botschaft der Republik Mauritius


Telefon: +41 (0)22 734 85 50.
Website: https://mauritius-geneva.govmu.org/Pages/index.aspx
Adresse: Case postale 144, Rue Vermont 37-39, 1211 Genève 20

Botschaft der Republik Mauritius

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorargeneralkonsulat in München. Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart.
 


Telefon: +49 (0)30 26 39 360.
Website: https://mauritius-berlin.govmu.org/Pages/index.aspx
Adresse: Kurfürstenstraße 84, 10787 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 und 12.30-15.30 Uhr.