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Gibraltar: Reisepass / Visa Beantragung
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja/1 | Ja | Nein |
| Deutschland | Ja/1 | Ja | Nein |
| Österreich | Ja/1 | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja/1 | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder (Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Rumänien und Schweden).
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
95 € (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
332 € (mehrmalige Einreise, bis 2 Jahre gültig),
608 € (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
878 € (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 €.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem Flugzeug einreisen, innerhalb von 24 Stunden mit dem Flugzeug weiterreisen und über gültige Flugtickets und Reisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Zunächst ist ein Online-Antrag auszudrucken und auszufüllen (Internet: www.visa4uk.fco.gov.uk). Danach wird über die Internetseite www.visainfoservices.com ein persönlicher Termin für die Beantragung des Visums vereinbart. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise, Unterkunftsnachweis.
(f) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.
(g) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(i) Ein von der Deutschen Post frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Vor der Arbeitsaufnahme muss man eine Genehmigung vom Gouverneur von Gibraltar einholen (Staatsbürger von EU-Ländern sind hiervon befreit, sie sollten sich jedoch bei der zuständigen konsularischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen erkundigen).
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hunden und Katzen aus EU-Ländern müssen über einen EU-Heimtierpass, einen implantierten Mikrochip und ein gültiges Tollwutimpfzertifikat verfügen. Eine Erstimpfung gegen Tollwut muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Die Einfuhr von gefährlichen Hundrassen (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier) ist verboten.
Informationen über die Einfuhr von Tieren erteilt die Umweltbehörde Environmental Agency Ltd, 37 Town Range, Main Office, Gibraltar (Tel. 706 20. Internet: www.environmental-agency.gi).
