Reisepass/Visum
Deutschland
Pass erforderlich
Deutschland
-
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
-
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
-
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Anmerkung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Österreicher: Personalausweis oder Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass wenn sie von dem Elternteil begleitet werden oder Kinderreisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U.a. Staatsbürger aus der Türkei benötigen ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Visaarten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen sowie über ein Ticket für die Weiter- bzw. Rückreise.
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.
Aufenthaltsgenehmigung
Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten: alle EU-Länder und die Schweiz.
Einreise mit Haustieren
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu 3 Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip oder Tätowierung und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Bulgarien, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | - |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | - |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | - |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Österreicher: Personalausweis oder Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass wenn sie von dem Elternteil begleitet werden oder Kinderreisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U.a. Staatsbürger aus der Türkei benötigen ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U.a. Staatsbürger aus der Türkei benötigen ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Visaarten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen sowie über ein Ticket für die Weiter- bzw. Rückreise.
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.
Aufenthaltsgenehmigung
Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten: alle EU-Länder und die Schweiz.
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten: alle EU-Länder und die Schweiz.
Einreise mit Haustieren
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu 3 Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip oder Tätowierung und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Bulgarien, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip oder Tätowierung und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Bulgarien, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.









