Georgien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | 1 |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Personalausweis
[1] Deutsche Staatsbürger können auch mit einem Personalausweis einreisen (Gültigkeit wie Reisepass). Für die Ein- oder Weiterreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit Turkish Airlines) wird jedoch ein Reisepass benötigt.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist u. U. von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen, Auskunft erteilt die Botschaft.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von max. 360 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Visum bei der Einreise
Visumpflichtige Reisende können ein bis 30 Tage gültiges Visum bei der Einreise am Flughafen Tiflis erhalten, es ist jedoch empfehlenswert, das Visum vorher bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu beantragen.
Visaarten
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum
einmalige Einreise: 10,50 € (Aufenthalt von bis zu 1 Monat); 30,50 € (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
zweimalige Einreise: 15,50 € (Aufenthalt von bis zu 1 Monat); 45,50 € (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
mehrmalige Einreise: 101 € (Geschäftsaufenthalte von bis zu 12 Monaten).
Transitvisum:
4,50 € (einmaliger Transit),
9 € (zweimaliger Transit),
27 € (mehrmaliger Transit).
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Privat- und Geschäftsvisum:
einmalige Einreise: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 3 Monate).
mehrmalige Einreise: 100 CHF (Aufenthalt bis zu 360 Tage).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s. Visagebühren.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto (in Farbe).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (Original des Überweisungsbelegs).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Visum mit mehrmaliger Einreise: eine vom Außenministerium Georgiens bestätigte Einladung.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Ab 3-7 (manchmal 15) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, 15-45 Tage für ein mehrmaliges Visum.
Meldepflicht
Reisende, die sich länger als 3 Monate in Georgien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Pass- und Meldebehörde registrieren lassen.
Verlängerung des Aufenthalts
Besucher, die sich länger als 360 Tage in Georgien aufhalten wollen, sind verpflichtet, mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltdauer beim georgischen Justizministerium eine vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Tiflis-Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Tiflis-Saburtalo).
Soll der Aufenthalt von vorn herein 360 Tage überschreiten, ist das entsprechende Visum schon im Heimatland zu beantragen.



