| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen:
Schweiz, Türkei und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien und Rumänien).
Visum bei der Einreise
Ein Visum ist bei der Ankunft an den folgenden Übergängen erhältlich: Flughafen von Tiflis, Flughafen in Batumi, Grenzübergangsstellen ‚Rote Brücke’ (aus Aserbaidschan), Sadachlo (aus Armenien) und Poti-Hafen. Die Gebühr je nach Nationalität zwischen 10-200 US$, Wartezeiten sind je nach Andrang nicht ausgeschlossen. Am Flughafen erteilte Visa gelten für Aufenthalte von maximal einem Monat und nur für eine Einreise. Bei Einreise auf dem Landweg über die Türkei können Visa bei den georgischen Konsulaten in Istanbul (Tel. (+90) (0212) 244 26 26) oder Trabzon (Tel. (+90) (0462) 326 22 26) beantragt werden. Eine Visaerteilung an den Grenzübergängen Sarpi und Wale ist nach wie vor -nicht- möglich, außer für türkische Staatsangehörige. Eine Einreise auf dem Landweg über Russland ist selbst mit gültigem georgischen Einreisevisum nicht möglich.
Schweiz, Türkei und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien und Rumänien).
Visum bei der Einreise
Ein Visum ist bei der Ankunft an den folgenden Übergängen erhältlich: Flughafen von Tiflis, Flughafen in Batumi, Grenzübergangsstellen ‚Rote Brücke’ (aus Aserbaidschan), Sadachlo (aus Armenien) und Poti-Hafen. Die Gebühr je nach Nationalität zwischen 10-200 US$, Wartezeiten sind je nach Andrang nicht ausgeschlossen. Am Flughafen erteilte Visa gelten für Aufenthalte von maximal einem Monat und nur für eine Einreise. Bei Einreise auf dem Landweg über die Türkei können Visa bei den georgischen Konsulaten in Istanbul (Tel. (+90) (0212) 244 26 26) oder Trabzon (Tel. (+90) (0462) 326 22 26) beantragt werden. Eine Visaerteilung an den Grenzübergängen Sarpi und Wale ist nach wie vor -nicht- möglich, außer für türkische Staatsangehörige. Eine Einreise auf dem Landweg über Russland ist selbst mit gültigem georgischen Einreisevisum nicht möglich.
Visaarten
Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur einmaligen und zweimaligen Einreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum
Bearbeitungszeit 3-7 Werktage (manchmal bis zu 15 Werktage)
einmalige Einreise:
10,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
30,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
zweimalige Einreise:
15,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
45,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Transitvisum:
5,50 € (einmaliger Transit),
10,50 € (zweimaliger Transit).
Geschäftsvisum:
Bearbeitungszeit 15-45 Tage
mehrmalige Einreise: 101 €
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Privat- und Geschäftsvisum:
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
54 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten),
81 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich.
Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum
Bearbeitungszeit 3-7 Werktage (manchmal bis zu 15 Werktage)
einmalige Einreise:
10,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
30,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
zweimalige Einreise:
15,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
45,50 € (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Transitvisum:
5,50 € (einmaliger Transit),
10,50 € (zweimaliger Transit).
Geschäftsvisum:
Bearbeitungszeit 15-45 Tage
mehrmalige Einreise: 101 €
Schweiz
Die angegeben Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz.
Privat- und Geschäftsvisum:
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen),
18 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
27 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat),
54 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten),
81 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s.o.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ab 3-7 (manchmal 15) Werktage für ein ein- und zweimaliges Visum, 15-45 Tage für ein mehrmaliges Visum.
Impfungen
Reisende, die einen Aufenthalt von über einem Monat planen, müssen sich auf AIDS testen lassen.
Meldepflicht
Besucher, die sich länger als 3 Tage in Georgien aufhalten, sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft beim Ministerium für innere Angelegenheiten registrieren zu lassen.




