Reisepass/Visum
Gambia
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen, darunter Bulgarien, Polen und Rumänien).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder Österreich.
Touristenvisum: 50 € (ggf. plus Rückporto).
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz.
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Gültigkeitsdauer
21-28 Tage.
Antragstellung
Konsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Konsulat.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Türkei.
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen, darunter Bulgarien, Polen und Rumänien).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder Österreich.
Touristenvisum: 50 € (ggf. plus Rückporto).
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz.
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder Österreich.
Touristenvisum: 50 € (ggf. plus Rückporto).
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz.
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Gültigkeitsdauer
21-28 Tage.
Antragstellung
Konsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Konsulat.









