Gambia Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein/1
Österreich Ja/1/2
Schweiz Ja/2
Andere EU-Länder 1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.

[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) EU-Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien;
(II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Montenegro, Namibia, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.

Visagebühren

Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 40 € (gegebenenfalls plus Rückporto).

Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).

Gültigkeitsdauer

21-28 Tage.

Antragstellung

Konsulat (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antrag. (c) 1 Passfoto.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Konsulat.




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