Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Ja/1/2 |
| Schweiz | Ja/2 |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.
[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) EU-Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien;
(II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Montenegro, Namibia, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.
(a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.
[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) EU-Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien;
(II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Montenegro, Namibia, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 40 € (gegebenenfalls plus Rückporto).
Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Touristenvisum: 40 € (gegebenenfalls plus Rückporto).
Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
Gültigkeitsdauer
21-28 Tage.
Antragstellung
Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antrag. (c) 1 Passfoto.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Konsulat.




