Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Gabun verweigert Staatsangehörigen der folgenden Länder die Einreise: Angola, Ghana, Guinea-Bissau, Haiti, Kap Verde und Kuba.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Alle Visaanträge werden zur Bearbeitung nach Gabun zur Direction Générale de l’Emi-Immigration (DGEI) geschickt. Reisende sollten bei Erhalt des Visums darauf achten, dass die Autorisationsnummer der DGEI auf dem Visum vermerkt ist.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Reisepass mit Einreisevisum obligatorisch.
Hinweis: Minderjährige unter 16 Jahren müssen über kein eigenes Visum verfügen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass. .
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Reisepass mit Einreisevisum obligatorisch.
Hinweis: Minderjährige unter 16 Jahren müssen über kein eigenes Visum verfügen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass. .
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Südafrika.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum: 80 €; Geschäftsvisum: 80 €; Transitvisum: 80 €
Schweiz
Touristenvisum: 80 €; Geschäftsvisum: 80 €; Transitvisum: 80 €
(Preise der Botschaft der Republik Gabun in Paris).
Touristenvisum: 80 €; Geschäftsvisum: 80 €; Transitvisum: 80 €
Schweiz
Touristenvisum: 80 €; Geschäftsvisum: 80 €; Transitvisum: 80 €
(Preise der Botschaft der Republik Gabun in Paris).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 90 Tage. Verlängerung auf max. 6 Monate vor Ort möglich.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate gültig sein). (b) 2 Passfotos. (c) 2 Anträge. (d) Gebühr. (e) Rückflugticket. (f) Kontaktadresse oder Hotelreservierung in Gabun. (g) Einladungsschreiben, bestätigt vom Rathaus. (h) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma mit Übernahmebestätigung der Reise- und Aufenthaltskosten.
Der postalischen Antragstellung müssen ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigelegt werden.
Der postalischen Antragstellung müssen ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
2 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





