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Reise- und Sicherheitsinformationen

Frankreich

Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz

Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.

- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.

- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.

- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.

Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de/cln_048/nn_256086/DE/Home/02__Aufgaben/Luftsicherheit/__verbotene__gegenstaende.html).



Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:

Stand: 19.09.2008

Aktueller Hinweis
Am Donnerstag, den 18. September 2008, 14.55 Uhr, ereignete sich in den Hochpyrenäen ein Erdbeben der Stärke 3,8 auf der nach oben offenen Richterskala. Das Zentrum des Bebens lag östlich der Ortschaft Aste-Béon, etwa 40 km westlich von Lourdes
im Département Pyrénées-Atlantiques. Das Beben und zwei kleinere Nachbeben verursachten nach Auskunft amtlicher französischer Stellen keinen Schaden. Dem Beben waren in den vergangenen Monaten zwei Beben vergleichbarer Stärke vorausgegangen.

.Landesspezifische Sicherheitshinweise

Ereignis  in der kerntechnischen Anlage Tricastin


Die kerntechnische Anlage Tricastin befindet sich in der Nähe von Pierrelatte im Département Drôme am Rhôneufer zwischen Valence (70 km flussaufwärts) und Avignon (65 km flussabwärts). Am Standort Tricastin befinden sich vier Kernkraftwerke und die Urananreicherungsanlage Eurodif.

Wegen des Austritts uranhaltiger Flüssigkeit im Bereich dieser Anlage hatten franz. Behörden Anfang Juli Vorsorgemaßnahmen (z.B. Bade- und Angelverbot im Bereich der Flüsse Gaffière und Lauzon) verfügt. Diese sind am 22.07.2008 nach weitgehender Normalisierung und Unbedenklichkeit der Meßwerte wieder aufgehoben worden.

Terrorismus

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.

Nach den Anschlägen in London vom 7. Juli 2005 wurde die Alarmstufe in Frankreich auf die zweithöchste Stufe "rot" angeho­ben. Auf Bahnhöfen und Flughäfen kommt es zu ver­stärkten Gepäck- und Personen­kontrollen. Auch am Eingang von z. B. Museen kann es zu Handtaschenkontrol­len kommen. Bahnreisende sollten darauf ach­ten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbe­wahrung mehr.

Reisen im Land/ Straßenverkehr, Kriminalität

Es wird von Übernachtungen in Fahrzeugen auf Rastplätzen an französischen Autobahnen - insbesondere in der Nord-Süd-Richtung, Südfrankreich/Spanien - wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten. Bei Autoreisen durch Südfrankreich wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Auto aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen, um möglichen Überfällen vorzubeugen.

Reisen nach Korsika

Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht res­pektierten) Waffenruhe der korsischen Sepa­ratisten am 18.07.2003 ist die Zahl der Spreng­stoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch moti­viert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen), kann die Gefährdung von Perso­nen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

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