Frankreich Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Ja |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Visum erforderlich | |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 2 |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
Personalausweis
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Der deutsche Reispass darf bis zu 1 Jahr, der österreichische bis zu 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild, Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit
Visaarten
Visagebühren
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visum
Bearbeitungszeit
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich (Arbeitsaufnahme für EU-Bürger laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich). Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.




