| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige können nur mit Reisepass einreisen. Sie haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass sie durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt werden. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Adresse dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige können nur mit Reisepass einreisen. Sie haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass sie durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt werden. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Adresse dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, denen bei Ankunft eine Besuchserlaubnis (visitor's permit) für 4 Monate (eine Verlängerung um weitere 2 Monate ist grundsätzlich möglich) bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel ausgestellt wird:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 3 Stunden weiterreisen, gültige Flugtickets und Reisedokumente vorweisen können und die Transithalle nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfach- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Einfachvisum: 45 £.
Mehrfachvisum: 80 £.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben. Gebühren unterliegen den Schwankungen des Wechselkurses.
Einfachvisum: 45 £.
Mehrfachvisum: 80 £.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben. Gebühren unterliegen den Schwankungen des Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Visitors permit: 3 Monate. Verlängerung für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten mittels Antrag an das Immigration Department, Level 3 Suvavou House, Victoria Parade, FJ-Suva, oder PO Box 2224, Government Buildings, FJ-Suva (Tel: 331 26 22. Fax: 330 16 53).
Antragstellung
Fiji High Commission, London (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 7-30 Arbeitstage.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration Department, Government Building, PO Box 2224, FJ-Suva (Tel: 31 26 22. Fax: 30 16 53).
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Transit ist erlaubt, wenn das Tier mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug weitertransportiert wird und wenn eine Transitgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium aus Suva vorliegt.




