| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 120 Tage gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristen und Besucher aller Nationalitäten erhalten bei der Einreise ein kostenloses Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Hierfür sind ein Nachweis über die Rück- oder Weiterreise auf dem Luft- oder Seeweg (zum Beispiel Flugticket) sowie ggfs. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen.
Visaarten
Entry Permit.
Gültigkeitsdauer
30 Tage. Verlängerung um weitere 30 Tage möglich; für Staatsangehörige der unter REISEPASS genannten Länder Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr.
Antragstellung
Für Aufenthalte über 30 Tagen: Chief of Immigration, Department of Justice, FSM Government Office, PO Box PS 105, Palikir, Pohnpei FM 96941. Tel: 320 58 44, 320 26 05. Fax: 320 72 50, 320 62 40. E-Mail: imhq@mail.fm
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.





