Länderinfos
Eritrea
Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitsinformationen

Eritrea

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 24.06.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise auf dem Landweg wird abgeraten. Dringend abgeraten wird von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.

Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts- und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird.

Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Daher kann die Botschaft in Asmara Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.

Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea und des im letzten Jahr ausgebrochenen Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird dringend abgeraten.

Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea dennoch zwingend notwendig ist, gilt Folgendes:

Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.

Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

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