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Reise- und Sicherheitsinformationen

Eritrea

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 04.11.2008

Aktueller Hinweis
Das Auswärtige Amt rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Eritrea - mit Ausnahme der Hauptstadt Asmara und der Städte Massawa, Keren und Mendefera - ab. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die eritreische Regierung hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird.

Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Daher kann die Botschaft in Asmara Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.

Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea bleibt die politische Lage angespannt und sollte genau beobachtet werden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.

Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea dennoch zwingend notwendig ist, gilt Folgendes:

Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen auch seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.

Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.

Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

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