| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Der Erhalt bzw. Einkauf von einer Tourismuskarte bei der Einreise am Flughafen in El Salvador ist nur für Staatbürger folgende Länder möglich:
(a) Griechenland und Portugal;
(b) China (VR), Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Mexiko, Singapur und USA.
Die Tourismuskarte berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen und kostet ca. 10 US$.
(a) Griechenland und Portugal;
(b) China (VR), Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Mexiko, Singapur und USA.
Die Tourismuskarte berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen und kostet ca. 10 US$.
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die auch mit einem Personalausweis einreisen können: Guatemala, Honduras und Nicaragua.
Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen von der Gültigkeitsregel für den Reisepass sind Staatsangehörige von Guatemala, Honduras und Nicaragua.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen von der Gültigkeitsregel für den Reisepass sind Staatsangehörige von Guatemala, Honduras und Nicaragua.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guam, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, San Marino, Sao Tomé und Principe, Singapur, Südafrika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Türkei, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guam, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, San Marino, Sao Tomé und Principe, Singapur, Südafrika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Türkei, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ausnahmen: Für einige Länder gilt diese Regelung nicht und die Staatsangehörigen dieser Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Ausnahmen: Für einige Länder gilt diese Regelung nicht und die Staatsangehörigen dieser Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich:
Deutsche benötigen für die ersten 90 Tage kein Visum. Die folgenden Preise gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 25 € (einmalige Einreise).
Multiples Einreisevisum: 38 € (für 6 Monate), 50 € (für 12 Monate).
Schweiz:
Schweizer benötigen für die ersten 90 Tage kein Visum. Die folgenden Preise gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Touristenvisum: 30 US$ (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 30 US$ (einmalige Einreise).
Multiples Einreisevisum: 45 US$ (für 6 Monate).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 30 Tage. Verlängerungen bis auf max. 90 Tage bei der Dirección General de Migración in El Salvador.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Ein multiples Einreisevisum kann jedoch nur persönlich beantragt werden.
Unterlagen
(a) Touristenvisum: Antragsformular. (b) 1 Passfoto in Farbe. (c) Gültiger Reisepass im Original, der noch mindestens 6 Monate gültig ist, und mit Kopien aller mit Eintragungen versehener Seiten. (d) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder ein gültiges Visum für die USA. (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Einladung eines Bekannten in El Salvador. (g) Bestätigung des Reisebüros über das Flugticket. (h) Gebühr.
(i) Geschäftsvisum: anstelle von (e) und (f): Firmenschreiben mit Angaben über Dauer des Aufenthaltes, Name und Anschrift der Firma in El Salvador.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsnachweis der Gebühren beigelegt werden.
Hinweis: Diejenigen Unterlagen, die nicht auf Spanisch, Deutsch oder Englisch sind, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt und vom Außenministerium des Herkunftslandes beglaubigt werden.
Staatsbürger folgender Länder benötigen für die Einreise eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde in El Salvador: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Botswana, China (VR), Eritrea, Ghana, Haiti, Hongkong (VR China), Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kuba, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mongolei, Mosambik, Nepal, Nigeria, Oman, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Timor Leste, Vietnam sowie Inhaber von Reisepässen, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
(i) Geschäftsvisum: anstelle von (e) und (f): Firmenschreiben mit Angaben über Dauer des Aufenthaltes, Name und Anschrift der Firma in El Salvador.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsnachweis der Gebühren beigelegt werden.
Hinweis: Diejenigen Unterlagen, die nicht auf Spanisch, Deutsch oder Englisch sind, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt und vom Außenministerium des Herkunftslandes beglaubigt werden.
Staatsbürger folgender Länder benötigen für die Einreise eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde in El Salvador: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Botswana, China (VR), Eritrea, Ghana, Haiti, Hongkong (VR China), Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kuba, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mongolei, Mosambik, Nepal, Nigeria, Oman, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Timor Leste, Vietnam sowie Inhaber von Reisepässen, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Bearbeitungszeit
1-7 Tage, in dringenden Fällen werden Visa auch sofort ausgestellt. Für Staatsangehörige oben genannten Länder (s. Unterlagen) ist ein längeres Antragsverfahren erforderlich.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Innenministerium El Salvadors, Centro de Gobierno, San Salvador.
Einreise mit Haustieren
Vor der Abreise müssen eine Einfuhr- und eine Ausfuhrgenehmigung beim Quarantäneamt für Tiere in San Salvador beantragt werden. Den ausgefüllten Antragsformularen (bei der Botschaft erhältlich) muss ein Gesundheitszeugnis beigelegt werden, das die Zustimmung (Visto Bueno) des Konsuls enthält. Bei der Einreise werden für Tiere über 3 Monate auch ein Ursprungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, ein internationaler Impfpass, ein Parvopiroseimpfzertifikat und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Das Gesundheitszeugnis muss von einem Tierarzt ausgestellt und von einem Amtsveterinärmediziner bestätigt sein. Außerdem sollte das Ursprungszeugnis und das Gesundheitszeugnis auf Spanisch übersetzt und durch die Konsularabteilung der zuständigen Botschaft beglaubigt sein.




