Reisepass/Visum
Ägypten
Pass erforderlich
Deutschland
1
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja/2
Österreich
Ja/2
Schweiz
Ja/2
Andere EU-Länder
Ja/2
Türkei
Ja/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Personalausweis/Identitätskarte
[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2].
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild) oder einem Personalausweis einreisen.
Hinweis zum Kinderreisepass und Kinderausweis: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass wird empfohlen. Die Eintragung des Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich, hat aber in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz sowieTürken mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat (Minimum 6 Monate) sowie Türken ohne gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat, die entweder jünger als 20 Jahre oder älter als 45 Jahre sind, für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Dennoch wird türkischen Staatsbürgern dringend empfohlen, schon vor der Reise ein Visum zu beantragen.
Die Kosten für das Visum bei der Einreise betragen 15 US$ (ca. 10 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 130 CHF (mehrmalige Einreise).
Türkei:
Die folgenden Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die in Deutschland wohnen.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Gültigkeitsdauer
Einfache Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen einmonatigen Aufenthalt.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2-5 Arbeitstage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | 1 |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/2 |
| Österreich | Ja/2 |
| Schweiz | Ja/2 |
| Andere EU-Länder | Ja/2 |
| Türkei | Ja/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Personalausweis/Identitätskarte
[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2].
[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2].
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild) oder einem Personalausweis einreisen.
Hinweis zum Kinderreisepass und Kinderausweis: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass wird empfohlen. Die Eintragung des Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich, hat aber in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderreisepass und Kinderausweis: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass wird empfohlen. Die Eintragung des Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich, hat aber in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz sowieTürken mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat (Minimum 6 Monate) sowie Türken ohne gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat, die entweder jünger als 20 Jahre oder älter als 45 Jahre sind, für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Dennoch wird türkischen Staatsbürgern dringend empfohlen, schon vor der Reise ein Visum zu beantragen.
Die Kosten für das Visum bei der Einreise betragen 15 US$ (ca. 10 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz sowieTürken mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat (Minimum 6 Monate) sowie Türken ohne gültigen Aufenthaltstitel für einen EU-Staat, die entweder jünger als 20 Jahre oder älter als 45 Jahre sind, für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Dennoch wird türkischen Staatsbürgern dringend empfohlen, schon vor der Reise ein Visum zu beantragen.
Die Kosten für das Visum bei der Einreise betragen 15 US$ (ca. 10 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 130 CHF (mehrmalige Einreise).
Türkei:
Die folgenden Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die in Deutschland wohnen.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Die folgenden Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 130 CHF (mehrmalige Einreise).
Türkei:
Die folgenden Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die in Deutschland wohnen.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).
Gültigkeitsdauer
Einfache Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen einmonatigen Aufenthalt.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2-5 Arbeitstage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.









