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Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
1 l Eau de Cologne und Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Haarfön und Rasierapparat
und Wertsachen bis 100 E£.
Anmerkung: Personen die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras und Computern reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben. Falls sie im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
1 l Eau de Cologne und Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Haarfön und Rasierapparat
und Wertsachen bis 100 E£.
Anmerkung: Personen die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras und Computern reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben. Falls sie im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Einfuhrverbot
Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch) und Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.
Ausfuhrverbot
Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (mehr als 100 Jahre alt), alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.





