Amerikanisch-Samoa Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Österreich | Ja |
| Türkei | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Österreich | Nein |
| Türkei | Ja |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Österreich | Ja |
| Türkei | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen, sofern eine Buchungsbestätigung und ein Weiterreise-/Rückflugticket vorgewiesen werden kann:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung
Visumpflichtige Reisende müssen rechtzeitig vor Reiseantritt ein "Entry Permit" (Einreisegenehmigung) beim Government of American Samoa Chief Immigration Officer, PO Box 7, Pago Pago, American Samoa 96799 USA, beantragen.
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Aufenthaltsgenehmigung
Wer länger als 30 Tage bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis der Einwanderungsbehörden, Government of American Samoa, Pago Pago, die für jeweils 30 Tage ausgestellt wird. Die Anfrage sollte den Namen der örtlichen Kontaktperson und weitere Hotelreservierungen oder andere Besuchszwecke beinhalten. Anträge an den Chief Immigration Officer (s. Antragstellung).



